Verstoß gegen Kartellrecht - EU-Kommission verhängt Geldbuße gegen Google
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Verstoßgegen Kartellrecht - EU-Kommission verhängt Geldbuße gegen Google
Die EU-Kommission ist zu der Überzeugung gekommen, dass der Internetkonzern seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht. Konkret würde der eigene Preisvergleichsdienst gegenüber den Mitbewerbern bevorzugt. Dadurch soll der eigene Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen ganz oben platziert worden sein, während die Dienste der Mitbewerber bei der Suche nach Online-Shopping-Angeboten erst deutlich weiter hinten zu finden seien und dementsprechend weniger oft angeklickt werden. Der Wettbewerb auf den Preisvergleichsmärkten werde dadurch beeinträchtigt.
Dadurch werde dem eigenen Preisvergleichsdienst ein unrechtmäßiger Vorteil verschafft und gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen, heißt es in der Pressemitteilung der EU-Kommission vom 27. Juni 2017. Denn durch dieses Verhalten werde den Mitbewerbern die Möglichkeit genommen, im Wettbewerb durch Leistung zu überzeugen. Zudem werde dem europäischen Verbraucher die Möglichkeit genommen, zwischen den verschiedenen Diensten wirklich wählen zu können. Google hat nun 90 Tage Zeit, dieses Verhalten abzustellen und den Grundsatz der Gleichbehandlung auf konkurrierende Preisvergleichsdienste und seinen Dienst anzuwenden. Ansonsten drohen dem Konzern hohe Zwangsgelder. Außerdem können die benachteiligten Wettbewerber nach der Entscheidung der EU-Kommission zivilrechtliche Schadensersatzklagen einreichen. Allerdings hat das US-Unternehmen bereits angekündigt, ggf. vor den Europäischen Gerichtshof ziehen zu wollen.
Ob Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung, illegale Preisabsprachen oder andere Verstöße gegen das Kartellrecht können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Das bekam beispielsweise auch schon das Lkw-Kartell zu spüren, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Dabei geht es im Kartellrecht nicht immer um die großen spektakulären Fälle. Verstöße gegen das Kartellrecht können auch ungewollt und unbewusst geschehen, weil beispielsweise einzelne Vertragsklauseln gegen geltendes Recht verstoßen können. Doch auch dann drohen strenge Sanktionen.
Daher empfiehlt es sich, Verträge auch im Hinblick auf kartellrechtliche Konsequenzen von kompetenten Rechtsanwälten prüfen zu lassen. Entsprechende juristische Expertise ist auch gefragt, wenn es bereits zu Verstößen gegen das Kartellrecht oder das Wettbewerbsrecht gekommen ist und Forderungen abgewehrt bzw. durchgesetzt werden müssen.
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Datum: 30.06.2017 - 09:05 Uhr
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