Genitalverstümmelung in Hamburg

Genitalverstümmelung in Hamburg

ID: 150772

Hamburger Gerichtsbeschluss rettet zwei Mädchen in Hamburg vor Genitalverstümmelung
Aber: Vier Schwestern verstümmelt. Deutsche MitwisserInnen verhinderten die Strafverfolgung. Dennoch brauchen wir keine Änderung des Strafrechts!




(firmenpresse) - Hamburg, 10. Januar 2010. Eine einstweilige Verfügung des Amtsgerichts Hamburg Barmbek bewahrt zwei minderjährige Mädchen vor einer möglichen Genitalverstümmelung in Gambia. Obwohl die Eltern dieser Kinder bereits vier Töchter bei einem Heimaturlaub verstümmeln ließen, haben sie keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten. Deutsche MitwisserInnen und der Verein TERRE DES FEMMES e.V. vereitelten die Strafverfolgung.

Die in Hamburg lebenden TäterInnen ließen 1997 ihre bis dahin vier Töchter (zwei bis zehn Jahre alt) während einer „Ferienreise“ nach Gambia so schwer verstümmeln (durch Heraus-schneiden von Klitoris und Labien), dass sie noch heute Symptome dissoziativer Amnesie aufgrund des massiven Traumas durch die Gewalt zeigen. Die älteste Tochter, zum Zeitpunkt der Tat zehn Jahre alt, wurde von den Eltern aus ungeklärtem Grund in dem für sie fremden Land zurückgelassen.

Nicht aber etwa eine vermeintliche Lücke im Strafrecht lässt die TäterInnen nun straffrei ausgehen, sondern der bewusste Verzicht auf eine Anzeige: Alle deutschen MitwisserInnen, wie z.B. der Verein TERRE DES FEMMES e.V. sowie die Journalistin Kerstin K. und die Ärztin Marie C. hatten genaue Kenntnis über die Strafbarkeit der Genitalverstümmelung. Sie entschieden sich trotzdem bewusst dafür, weder die begangenen Taten anzuzeigen noch die Behörden zum Schutz der jüngsten Mädchen einzuschalten.

Die Ermittlungsbehörden können aber erst dann wirksam tätig werden, wenn sie von einer Straftat erfahren. Hierfür bedarf es einer Meldepflicht und der Courage der Zivilgesellschaft.

Die Strafverfolgung im vorliegenden Fall scheiterte vor allem daran, dass es keine Meldepflicht für Genitalverstümmelungen gibt. Die ärztliche Schweigepflicht führt derzeit zu einem TäterInnenschutz von Gesetzes wegen: ÄrztInnen, die Genitalverstümmelungen an Kindern feststellen, dürfen keine Anzeige erstatten und müssen – wie die Ärztin Marie C. – auch dann nicht die Behörden informieren, wenn Sie Kenntnis von einer Gefährdung haben.



Seit dem Inkrafttreten des 2. Opferrechtsreformgesetzes im Oktober 2009 ruht die Verjährung von Genitalverstümmelungen bis zur Volljährigkeit der Opfer (www.taskforcefgm.de/gesetzentwurf.html). Die Änderung kommt in diesem Fall aber zwei Jahre zu spät, die Tat ist verjährt.

Weitere Informationen zu dem Fall erhalten Sie in dem weiterführenden Link.

Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung ist ein Netzwerk von Organisationen zum Schutz von Mädchen vor Genitalverstümmelung:
Akifra e.V. für Menschenrechte e.V
TABU e.V.und WADI e.V. Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung wurde 2007 als bundesweites Netzwerk verschiedener Kinder- und Menschenrechtsorganisationen gegründet. Ziel der Arbeit ist u.a. der umfassende Schutz von Mädchen, die in Deutschland von Genitalverstümmelung bedroht sind. Seit ihrer Gründung initiierte und begleitete die TaskForce mehrere Gerichtsverfahren, die den Schutz von Mädchen vor dieser Gewalt zum Gegenstand hatten.



Leseranfragen:

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
PF 304144
20324 Hamburg

Kontakt: Ines Laufer
Tel.: 040 – 80 79 69 44
eMail: info(at)taskforcefgm.de



PresseKontakt / Agentur:

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
PF 304144
20324 Hamburg

Kontakt: Ines Laufer
Tel.: 040 – 80 79 69 44
eMail: info(at)taskforcefgm.de



drucken  als PDF  RA Horrion: Kostengefahr bei Insolvenzantrag - Insolvenzrecht Dresden -Rechtsanwalt Dresden
	LINDNER: Koalition sollte Berechenbarkeit zu ihrem Markenzeichen machen
Bereitgestellt von Benutzer: taskforcefgm
Datum: 10.01.2010 - 17:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 150772
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Ines Laufer
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040-80796944

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 10.01.2009

Diese Pressemitteilung wurde bisher 983 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Genitalverstümmelung in Hamburg"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Neue Charity-Kampagne ...
Hamburg, den 25.11.2010. Am heutigen „Internationalen Tag gegen Gewalt an Mädchen und Frauen“ startet die Charity-Initiative VISION ACTION CHANGE. Unter dem Motto „music, fashion & art against female genital mutilation“ setzen deutsche und internationale Künstler gemeinsam ein Zeichen

Bundesrat will Genitalverstümmelung nicht völlig verbieten: Entfernung der Schamlippen durch Ärzte bleibt legal ...
Hamburg, den 16. Mai 2010 – Der Bundesrat verabschiedete im März 2010 den Entwurf für einen eigenen Straftatbestand „Genitalverstümmelung“. Verstümmelnde Eingriffe, die von Ärzten durchgeführt werden – wie die Entfernung der inneren Schamlippen - sollen jedoch von der Strafnorm ausgesc

Genitalverstümmelung an Mädchen in Deutschland: Staat muss Opfer entschädigen ...
Hamburg, den 10. Mai 2010. Das Kinderschutz-Projekt „SOS FGM“ informiert über die gesetzliche Pflicht des Staats, die Opfer von Genitalverstümmelung zu entschädigen. SOS FGM hilft Opfern dieser Gewalttaten, ihre Ansprüche geltend zu machen. Ziel des gesetzlich verankerten Entschädigungsans


Weitere Mitteilungen von TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung


RA Horrion: Kostengefahr bei Insolvenzantrag - Insolvenzrecht Dresden -Rechtsanwalt Dresden ...
Insolvenzrecht Dresden - Rechtsgrundsatz: Der die Insolvenz beantragende Gläubiger hat die Kosten eines gerichtlich bestellten Gutachters zu tragen, wenn trotz Zahlungsunfähigkeit die Insolvenzeröffnung mangels Masse abgelehnt wird und der Schuldner die Kosten nicht zahlen kann (AG Bremen, Beschl

Legionärskrankheit: Tote und Kranke in und um Ulm durch Legionellen im Trinkwasser ...
Im Trinkwasser Bayerns werden regelmäßig Legionellen nachgewiesen. Das wird in ganz Deutschland, auch in dem benachbarten Baden-Württemberg nicht anders sein. Technische Regeln zur Filterung und/oder Abtötung von Legionellen bei der Trinkwasseraufbereitung gibt es nicht. Die Regeln zur Eliminati

Partei der Vernunft - Null direkte Steuern sind möglich! ...
Zwar lehnt die Mehrheit der Deutschen die geplanten Steuersenkungen Anfang nächsten Jahres ab, wie der aktuelle ARD-DeutschlandTrend zeigt, doch die aktuelle Diskussion um die Regierungspläne für weitere Steuersenkungen wird aus dem falschen Blickwinkel heraus geführt. Der individuelle Einkomme

Auswärtiges Amt leistet humanitäre Soforthilfe für Flüchtlinge im Kongo ...
ie Notversorgung von Flüchtlingen aus der Demokratischen Republik Kongo stellt das Auswärtige Amt dem Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen(UNHCR) 500.000 Euro zur Verfügung. In der am Grenzfluss Ubangi gelegenen Region Equateur in der Demokratischen Republik Kongo ist es seit Oktober letzte


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z