Lausitzer Rundschau: Debatte um Erbschaften in neuem Licht
Neue DIW-Studie
ID: 1507905
Vermögen - sie vererben also nichts. Aber sie zahlen, sofern sie
arbeiten, laufend Steuern und tragen so dazu bei, die Gesellschaft am
Laufen zu halten. Pro Jahr erben hingegen rund 1200 Deutsche fünf
Millionen Euro oder mehr. Leistungslos, nur, weil sie Kinder reicher
Eltern sind. Dafür zahlen viele von ihnen, so wie das Erbschaftsrecht
heute gestrickt ist, nichts oder nur sehr wenig an den Fiskus. Sofern
das Erbe aus Betrieben besteht, die fortgeführt werden, kann man das
sogar noch verstehen. Doch selbst dann ist der neue Firmenbesitzer
oft sofort so reich, dass es angemessen wäre, wenn er etwas von
seinem privaten "Lottogewinn" abgeben würde. Jedenfalls müsste man
das genau prüfen. Erst recht gilt das, wenn es sich um
nichtproduktives Vermögen handelt, das trickreich in Firmen versteckt
wird. 2016 hatte das Bundesverfassungsgericht hier schon eine Reform
erzwungen, denn die Ungleichbehandlung war allzu offensichtlich. Doch
die Neuregelung enthält noch immer so viele Ausweichmöglichkeiten,
dass von einer echten Verbesserung nicht die Rede sein kann. Die
Union hat in ihrem Wahlprogramm nun über diese Gruppe der reichen
Erben trotzdem einen großen Schutzschirm gelegt: Keine Erhöhung der
Erbschaftsteuer, lautet ihre generelle Position. Die SPD will ihn für
die Superreichen hingegen lockern. Zu Recht. Die aktuelle Studie des
Berliner DIW wirft ein neues Licht auf diese Wahlkampffrage. Denn sie
besagt, dass Erbschaften künftig noch viel größer sein werden als
bisher angenommen. 400 Milliarden Euro statt 300 Milliarden jährlich.
Wenn es aber dabei bleibt, dass weiterhin nur 5,5 Milliarden Euro
jährlich beim Finanzamt landen - das ist eine Steuerbelastung von
gerade mal 1,375 Prozent - wird dieser Umstand die Ungleichheit in
Deutschland drastisch verstärken. Dann werden immer mehr Leute schon
reich sein, kaum dass sie geboren sind. Ohne jede Leistung. Und das
in einer Gesellschaft, die Leistung von jedem einfordert. Die Toten
sollen es den Lebenden geben. Wohl wahr. Aber nicht nur ihren eigenen
Kindern, sondern auch der Zukunft des Landes, in dem sie reich
geworden sind. Für die Bildung zum Beispiel. Eine Reform ist bei den
sehr hohen Erbschaften notwendig. Bei normalen Vermögen, dem
berühmten Häuschen für die eigenen Kinder, sind die derzeitigen
Freibeträge hingegen angemessen und sollten nicht verändert werden.
Freilich könnte man bei der Gelegenheit darüber nachdenken,
nichteheliche Partner eines Verstorbenen besserzustellen. Derzeit
werden sie bei Erbschaft und Schenkung wie Familienfremde behandelt
und haben nur sehr geringe Freibeträge. Auch das ist ungerecht.
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Datum: 05.07.2017 - 19:51 Uhr
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