Buy American?
(Hamburg, 06. Juli 2017) Das vom US-amerikanischen Präsidenten Donald J. Trump im März dieses Jahres unterzeichnete Dekret „Buy American, Hire American“ bevorzugt künftig inländische Firmen bei Regierungsaufträgen. Welche Risiken sich aus der protektionistischen Linie der Trump-Administration für den öffentlichen Haushalt der USA ergeben, ob dabei völkerrechtliche Verträge verletzt werden und wie deutsche Unternehmen darauf reagieren können, beantwortet Hauke Schüler, Fachanwalt für Vergaberecht und Kenner des amerikanischen Beschaffungswesens, im Interview in der aktuellen Ausgabe von SUPPLY, dem Magazin für Vergabe und Beschaffung (Ersterscheinungstag: 29.6.2017)
Doch was bedeutet das Dekret für deutsche Unternehmen? Richtlinien liefert das GPA (Government Procurement Agreement), ein Vergabeabkommen mehrerer Mitgliedsstaaten über die transparente und rechtsstaatliche Vergabe von öffentlichen Aufträgen, dem sowohl die EU als auch die USA angehören. Das Dekret verstößt im Wortlaut nicht gegen die Maßstäbe des GPA, da bestehende internationale Abkommen gewahrt bleiben. Dennoch liegt hier die Möglichkeit für deutsche Unternehmen dem amerikanischen Protektionismus in Sachen Beschaffungswesen entgegenzuwirken. Teil der Mitgliedschaft ist die Einrichtung von Nachprüfungsverfahren gegen vermeintliche Verletzungen des GPA. In den USA ist auf Bundesebene das Government Accountability Office (GAO) verantwortlich. Unter Berufung auf das GPA kann dort ein sogenannter bid protest von in- und ausländischen Unternehmen eingereicht werden.
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Datum: 06.07.2017 - 10:42 Uhr
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