Brandschutz in der Personenbeförderung: Mehr Eigenverantwortung der Unternehmen gefordert
ID: 1508262
neu zugelassenen Kraftomnibusse nicht nur mit Feuerlöschern, sondern
auch mit Brandwarnsystemen für getrennte Räume ausgestattet sein.
Kraftomnibusse sind alle Fahrzeuge in der Personenbeförderung, die
mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz aufweisen. Während
Kraftomnibusse, die vor diesem Stichtag zugelassen wurden, zumindest
über funktionsfähige Feuerlöscher verfügen müssen, basiert in kleinen
Bussen und Taxis der aktive Brandschutz unverändert nur auf
Freiwilligkeit des Fahrzeughalters. Für hochwertige Kraftomnibusse
ist für den Motorraum der zusätzliche Einsatz von automatischen
Feuerlöschanlagen anzuraten. Vor diesem Hintergrund fordert der
Bundesverband Brandschutz Fachbetriebe e.V. (bvbf) alle Unternehmen,
die in der Personenbeförderung tätig sind, auf, sich aktiv mit den
Brandschutzmaßnahmen zu beschäftigen und diese gegebenenfalls zu
optimieren.
"Die aktuellen Vorschriften definieren nur das absolute Mindestmaß
an Sicherheit", so Carsten Wege, Geschäftsführer des bvbf. "Wir
appellieren daher an das Verantwortungsbewusstsein der Unternehmer,
ältere Omnibusse mit Überhitzungs- und Rauchwarnsystemen nachzurüsten
und auch solche Fahrzeuge mit Feuerlöschern auszustatten, die weniger
als neun Fahrgäste transportieren. Denn im Brandfall zählt jede
Sekunde bei der Selbsthilfe für die Personenrettung und den ersten
Löschversuch."
Der Fahrzeughalter haftet für vorschriftsmäßige Wartung der
Brandschutzeinrichtungen
Je nach Größe und Bauart des Kraftomnibusses ist mindestens ein
betriebsbereiter ABC-Pulver-Feuerlöscher mit einer Löschmittelmenge
von 6 Kilogramm mitzuführen. Hierbei ist der Feuerlöscher in
unmittelbarer Nähe des Fahrersitzes unterzubringen. Handelt es sich
um ein Doppeldeckfahrzeug müssen mindestens zwei 6-kg
ABC-Pulver-Feuerlöscher mitgeführt werden, wobei der zweite
Feuerlöscher auf der oberen Ebene befestigt sein muss. Für sonstige
Kraftwagen der Personenbeförderung sind mindestens 2 kg
ABC-Pulver-Feuerlöscher oder 2 Liter AB-Schaum-Feuerlöscher zu
empfehlen. Die Überprüfung und Wartung aller Brandschutzeinrichtungen
richtet sich im Übrigen nach den Herstellerangaben.
Als betriebsbereit gelten nur Feuerlöschgeräte, die - wie
vorgeschrieben - in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal
gewartet bzw. geprüft wurden und mit einer entsprechenden
Prüfplakette versehen sind. Zudem muss das Fahrpersonal mit dem
Umgang vertraut sein, was durch regelmäßige Schulungen gewährleitet
ist.
Während der Fahrzeughalter für die Ausstattung verantwortlich ist,
muss das Fahrpersonal aktiv mit der Handhabung von Feuerlöschern
vertraut sein. Wer als Fahrzeughalter oder Fahrzeugpersonal diese
Vorschriften verletzt, kann nicht nur zu empfindlich hohen Bußgeldern
herangezogen werden. Beim Schadensfall droht darüber hinaus eine
Strafanzeige wegen Unterlassung.
Regelmäßige Prüfung der Feuerlöscher mindestens alle 12 Monate
Ob und wann ein Feuerlöscher das letzte Mal kontrolliert wurde,
kann man auf der der Prüfplakette lesen. Feuerlöscher in Bussen
müssen mindestens alle 12 Monate von einem Sachkundigen überprüft
werden. Hierdurch wird die Funktionssicherheit gewährleistet. Neben
der sachkundigen Geräteprüfung führen viele Brandschutz-Fachbetriebe
auch Löschübungen für die Kraftfahrer durch. Adressen von
Brandschutz-Fachbetrieben findet man im Internet beispielsweise unter
www.bvbf-brandschutz.de.
Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Jägerstraße 71
10117 Berlin
Telefon: 030 - 936 228 61-0
Telefax: 030 - 936 228 61-29
Mail: info@bvbf-brandschutz.de
Internet: www.bvbf.de
Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
E-Mail: info@dr-schulz-pr.de
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Datum: 06.07.2017 - 13:33 Uhr
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