Sturzgefährdet und nicht versichert / DEKRA Safety Day: Risiken durch so genannte Hoverboards (FOTO

Sturzgefährdet und nicht versichert / DEKRA Safety Day: Risiken durch so genannte Hoverboards (FOTO)

ID: 1508300

(ots) -
Im Hollywood der 1980er-Jahre war das so genannte Hoverboard noch
Zukunftsmusik: Michael J. Fox war im Filmklassiker "Zurück in die
Zukunft" darauf unterwegs. Heute funktionieren die gleichnamigen
selbstbalancierenden Elektro-Einachser in der Realität - wenn auch
nicht in der schwebenden Form - und sind vor allem bei Kindern und
Jugendlichen sehr beliebt. Anders als der schon länger bekannte
Segway verfügen die Boards über keine "Lenkstange". Gesteuert werden
die beiden Elektromotoren allein über die Gewichtsverlagerung in den
Füßen. Doch die Risiken der Hoverboards sind - anders als in
Hollywood - inzwischen sehr real. Darauf haben die DEKRA Experten
beim DEKRA Safety Day 2017 in Bielefeld aufmerksam gemacht - unter
anderem mit einem Crashtest.

Beim DEKRA Safety Day im Verkehrssicherheitszentrum Bielefeld
kollidierte ein Pkw mit rund 40 km/h mit dem Dummy auf dem
Hoverboard, der zu Boden geschleudert wurde. Bei einem Realunfall
wären schwere Verletzungen die Folge gewesen. "Genau wie Fußgänger
sind Hoverboard-Fahrer im Straßenverkehr ungeschützt und bei
Kollisionen beispielsweise mit Pkw stark gefährdet", so DEKRA
Unfallforscher Markus Egelhaaf. "Mit Geschwindigkeiten bis zu 20 km/h
ist ein Hoverboard allerdings sehr viel schneller unterwegs als ein
Fußgänger. Da Autofahrer damit meist nicht rechnen, kann es zu
kritischen Situationen kommen." Kollisionen zwischen
Hoverboard-Fahrern und Fußgängern können ebenfalls schmerzhafte
Folgen haben. Egelhaaf: "Und auch kleinere Schlaglöcher oder Steine
können das Board schnell aus der Balance bringen." Ebenso
problematisch ist die rechtliche Situation. Da die Hoverboards
motorbetrieben sind und eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6
km/h erreichen, sind sie als Kraftfahrzeuge einzustufen. Solche
dürfen im öffentlichen Raum nur mit einer entsprechenden Zulassung


betrieben werden. Eine Zulassung kommt aber für die Hoverboards
wiederum nicht in Frage, weil ihnen dafür entscheidende
Voraussetzungen - wie etwa Bremsen und Beleuchtung - fehlen. "Das
bedeutet letztlich, dass die Boards nur auf privatem Gelände
unterwegs sein dürfen", so DEKRA Rechtsexperte Dr. Carsten Liewald.
"Ganz abgesehen davon, dass im Grunde eine Fahrerlaubnis notwendig
wäre, um sie fahren zu dürfen."

So kann der Betrieb eines Hoverboards im öffentlichen Raum,
beispielsweise auf dem Bürgersteig, im Ernstfall strafrechtliche
Folgen haben. Doch auch Versicherungsfragen und Haftungsrisiken
sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen.

Eine für Kraftfahrzeuge ansonsten normale Pflichtversicherung ist
wegen der fehlenden Zulassungsfähigkeit des Boards nicht möglich. Die
zivilrechtliche Haftung für Schäden, die möglicherweise bei der
Hoverboard-Fahrt angerichtet werden, wird in der Regel auch nicht von
einer Privathaftpflichtversicherung übernommen. Denn meistens sind
hier Schäden durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen in einer so
genannten "Benzinklausel" ausgeschlossen. Damit muss der Fahrer oder
der Eigentümer des Boards selbst für Schäden geradestehen, was
besonders bei Personenschäden - mit hohen Folgekosten etwa für
Krankenhaus und Rente - existenzbedrohend werden kann. Doch selbst
ganz ohne Betrieb bergen manche Hoverboards Risiken. Durch schlechte
Akku-Qualität bzw. Verarbeitung kommt es immer wieder zu Bränden.
Allein in den USA wurden schon hunderttausende Boards wegen Brand-
und Explosionsgefahr zurückgerufen. Wenn ein Brand entsteht, passiert
das vor allem beim Laden - und damit oft im Kinderzimmer.

"Insgesamt ist es im Interesse der eigenen Sicherheit wichtig,
sich bewusst zu machen: Der harmlose Spaß mit dem Hoverboard ist nur
dann wirklich harmlos, wenn man das Board in einer sicheren Umgebung
auf privatem Gelände fährt", so André Skupin, Leiter Grundlagen und
Prozesse bei DEKRA Automobil. "Ansonsten besteht die Gefahr, dass aus
dem Spaß bitterer Ernst wird."



Pressekontakt:
DEKRA e.V.
Konzernkommunikation
Wolfgang Sigloch, Tel. 0711.7861-2386, wolfgang.sigloch@dekra.com
Friedhelm Schwicker, Tel. 0711.7861-2419,
friedhelm.schwicker@dekra.com

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Datum: 06.07.2017 - 14:35 Uhr
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