Canada Gold Trust Skandal: Anleger billigen fragwürdiges Rettungskonzept
Aktuelle Entwicklung des Canada Gold Skandals: Staatsanwaltschaften schieben sich die Verantwortung zu -Überzeugung des Rettungskonzepts: Schürferwartungen, Goldvorkommen und Ertrag?
Canada Gold Trust-Anleger bewerten das Rettungskonzept kritisch: Schürferwartungen - Goldvorkommen - Ertragserwartungen?
"Genau vor diesem Hintergrund des Auseinanderfallens der tatsächlichen Schürferwartungen und der für die Erreichung der prospektierten Ziele erforderlichen Goldvorkommen haben wir für unsere Mandanten Schadensersatzprozesse gegen die Verantwortlichen, auch die gegen die Treuhandgesellschaft Xolaris Service GmbH, vor dem Landgericht Konstanz angestrengt. Das Landgericht hatte festgestellt, dass die Prospekte der Canada Gold Trust 2 KG teilweise in krimineller Art und Weise fehlerhaft waren und die Ertragserwartungen übertrieben positiv darstellten. Eine Berufung ist eingelegt, eine Entscheidung steht allerdings noch aus", teilt der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der eine Vielzahl geschädigter Canada Gold Trust Anleger vertritt und das Rettungskonzept der Fonds kritisch bewertet.
Aktuell: Betroffene Canada Gold Trust-Anleger haben Strafanzeigen gegen Verantwortliche gestellt - Wer ist zuständig, wie geht es weiter?
Eine weitere Neuigkeit ergibt sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Hier hatten mehrere Anleger Strafanzeigen gegen die Verantwortlichen der Henning Gold Mines eingereicht, auch vor dem Hintergrund der dubiosen Vorgänge um das "Gold Bonus Programm" einer weiteren Tochtergesellschaft der HGM. Nach Rechtsanwalt Christian-H. Röhlkes Kenntnis sind die Strafanzeigen zunächst von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Konstanz an die zuständige Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft in Mannheim gereicht worden, von wo aus sie nach einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten an die Staatsanwaltschaft in München weitergeleitet wurden. Dies kann Rechtsanwalt Röhlkes Meinung nach nur vor dem Hintergrund der dort ebenfalls geführten Ermittlungen im Zusammenhang mit der "DIMA 24" und Herrn Malte H. erfolgt sein. Die DIMA 24 hatte einen Großteil der Canada Gold Trust-Anleger geworben. Aktuell liegt Rechtsanwalt Christien-H. Röhlke allerdings ein Schreiben der Staatsanwaltschaft München vor, nach welcher das Verfahren wieder nach Mannheim zurückgegeben wurde mangels Zuständigkeit.
Fazit: Wie sollen die betroffenen und geschädigten Anleger das hin und her der Zuständigkeitsverantwortung deuten?
"Es ist schwer nachvollziehbar, wieso bei einem Anlegerschaden von über 60 Mio. EUR hier die Staatsanwaltschaft nicht zu konkreten Ermittlungsergebnissen kommt und die Verantwortung vielmehr weiter verschieben will. Der Vorgang erinnert an die schleppende Aufklärung des Hamburger Pfandhausskandales rund um die Lombardium-Gruppe. Anleger scheinen sich hier auf dem zivilrechtlichen Weg verlassen zu müssen, da die Strafverfolgungsbehörden untätig zu bleiben scheinen", meint der erfahrene Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 07.07.2017 - 00:35 Uhr
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