Lausitzer Rundschau: Vorsicht ist geboten Zum Vorgehen der EU gegen Firmen-Kartelle

Lausitzer Rundschau: Vorsicht ist geboten

Zum Vorgehen der EU gegen Firmen-Kartelle

ID: 1509372
(ots) - Wenn ein Kartell auffliegt, muss es weh tun. Die
beteiligten Unternehmen, die geheim Preise abgesprochen haben, müssen
von den Kartellbehörden mit einer Geldstrafe belegt werden, für die
ein klares Kriterium gilt: Die Buße muss auf jeden Fall höher
ausfallen als die Profite, die sie durch ihr gesetzeswidriges Tun
eingefahren haben. Es darf auch keine Rolle spielen, ob durch die
Strafe die Fähigkeit des Unternehmens beeinträchtigt wird, in
Forschung und Entwicklung zu investieren. Es muss nämlich am Ende
gewährleistet sein, dass sich ein Kartell für keinen der Beteiligten
finanziell lohnt. Doch illegale Preisabsprachen haben häufig noch
eine zweite finanzielle Dimension. Die Geschädigten verlangen
Schadenersatz. Auch das ist völlig in Ordnung: Im Fall des
Lastwagenkartells haben die Konzerne ihre Milliardenprofite auf
Kosten von Bürgern gemacht, die vielfach ihr Geld nicht so locker
sitzen haben. Letztlich hat ja jeder ÖPNV-Kunde über überhöhte
Ticketpreise das Kartell geschmiert. Im europäischen Rechtssystem ist
es für die Geschädigten nicht so leicht, finanzielle Ansprüche
geltend zu machen. Das Instrument der Sammelklage, wie etwa in den
USA, gibt es nicht. Dafür sprechen vernünftige Gründe, wie im Fall
des Laster-Kartells schnell klar wird: Die Kaufsummen variieren
stark. Da ist es schwer, pauschal eine Entschädigung festzusetzen.
Auch in Europa gehen hoch spezialisierte Anwaltsfirmen inzwischen
neue Wege, um die Ansprüche von Verbrauchern geltend zu machen. Sie
befinden sich dabei auf juristischem Neuland. Es ist absehbar, aber
noch lange nicht garantiert, dass sie damit Erfolg haben. Es muss
aber genau beobachtet werden, wohin die Milliarden fließen. Es darf
nicht sein, dass am Ende findige Juristen auch mithilfe des Internets
eine Klageindustrie aufbauen, Verfehlungen der Konzerne gnadenlos


ausnutzen und den ganz großen Reibach machen, weil die Geschädigten
ihnen vorher die finanziellen Ansprüche abtreten mussten.



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Datum: 10.07.2017 - 22:15 Uhr
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