Deutsche Flughafenchefs weisenüberzogene Vorwürfe des europäischen Lobby-Verbandes "Airline 4 Europe" (A4E) zurück
ID: 1509639
Pressemitteilung vom 29.06.2017 den Flughäfen vorgeworfen, diese
würden "Monopolrenditen" erwirtschaften und damit die Airlines
unangemessen belasten. Der Flughafenverband ADV weist die überzogenen
Vorwürfe entschieden zurück. Präsident Michael Garvens stellt am
Rande des ADV-Direktoriums in Brüssel klar:
"Die erhobenen Vorwürfe sind völlig haltlos: Kein einziger
deutscher Flughafen kann derzeit kostendeckende Entgelte am Markt
durchsetzen. Alle Flughäfen zahlen ca. 10 bis zu 50 Prozent der
Kosten drauf." Um überhaupt schwarze Zahlen zu schreiben, müssten
Flughäfen das strukturelle Defizit im Aviation-Geschäft durch Erträge
aus anderen Geschäftsfeldern ausgleichen. Dies gelinge derzeit nur 11
von 22 internationalen Flughäfen. "Airlines und Flughäfen sind
Systempartner und als solche sollten sie sich auch verhalten. Wenn
sich die Airlines immer weiter aus der Nutzerfinanzierung
zurückziehen, muss das Geld aus anderen Bereichen kommen und am Ende
einer solchen Kette steht der Steuerzahler. Das kann nicht die
gewollte Lösung sein."
Die Argumentation von A4E sei zudem in sich widersprüchlich.
Amsterdam z.B. als Dual-Till Flughafen ist günstiger als London mit
Single-Till; dennoch behauptet A4E Single-Till sei die vorteilhaftere
Kalkulationsmethode. "Diese sprunghafte Argumentation und das
Heranziehen willkürlicher Beispiele aus dem Ausland dient der
Verunsicherung von Politik und Öffentlichkeit. Die deutschen
Flughäfen setzen auf verhandlungsorientierte Ansätze bei der
Bestimmung von Flughafenentgelten und lehnen daher einen
verpflichtenden Single-Till ab. Bei Anwendung des Dual-Till-Ansatzes,
dem die überwiegende Mehrheit der Flughäfen in Deutschland folgt,
werden nur die Erlöse und Kosten des Aviation-Bereiches für die
Festlegung der Flughafenentgelte herangezogen.
"Der Gesetzgeber hat klare Regelungen zu Nicht-Diskriminierung von
Airlines, Kostenbasiertheit von Flughafenentgelten, zeitlichem
Ablauf, Umfang und Inhalt der Konsultationen sowie
Transparenzanforderungen vorgegeben. Dieses Prinzip ist in den
Grundsätzen der ICAO und in der EU-RL über Flughafenentgelte
verankert. Daran halten sich die deutschen Flughäfen
uneingeschränkt." Zudem gibt es keinen empirischen Nachweis, dass
Dual-Till Flughäfen höhere Entgelte als Single-Till Flughäfen
erheben. Einer Revision der EU-RL über Flughafenentgelte bedarf es
aus Sicht des Flughafenverbandes ADV nicht.
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Isabelle B. Polders
Fachbereichsleitung Verbandskommunikation / ADV-Pressesprecherin
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Datum: 11.07.2017 - 12:29 Uhr
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