Monatsfahrkarte: Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber
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Die Summe der Aufwendungen für Einzeltickets können vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, soweit die Aufwendungen für das Monatsticket nicht überschritten werden.
Erstattungen, die über die Kosten für ein Monatsticket hinausgehen, sind als Arbeitslohn zu erfassen und der Lohnsteuer zu unterwerfen.
Ob und in welchem Umfang das Monatsticket für andere Fahrten genutzt wurde, spielt keine Rolle.
Tipp: Erhält der Arbeitnehmer eine Jahreskarte, fließt ihm der geldwerte Vorteil im Zeitpunkt der Übergabe zu, sodass die 44-?-Grenze überschritten wird. Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer auch pauschal mit 15% versteuern, wenn es sich bei der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung um Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte handelt. Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber die Fahrtkosten zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn leistet.
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Datum: 11.07.2017 - 12:21 Uhr
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