Krankheitsbedingte Kündigung nur bei negativer Gesundheitsprognose
ID: 1509932
Krankheitsbedingte Kündigung nur bei negativer Gesundheitsprognose
Auch während einer Krankheit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen kündigen. Die Krankheit kann sogar der Grund für die Kündigung sein. Dazu müssen aber gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. So muss eine negative Gesundheitsprognose vorliegen, d.h. es müssen Umstände vorliegen, die weitere Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang wahrscheinlich erscheinen lassen. Die krankheitsbedingten zu erwartenden Fehlzeiten müssen zudem zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen und nach einer gründlichen Interessenabwägung muss festgestellt werden, dass dem Arbeitgeber diese Beeinträchtigung nicht mehr zuzumuten ist. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann die krankheitsbedingte Kündigung wirksam ausgesprochen werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Daher sollte vor einer krankheitsbedingten Kündigung auch sorgsam geprüft werden, ob diese Voraussetzungen alle erfüllt sind. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Das zeigt auch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 7. März 2017 (Az.: 2 Sa 158/16).
In dem zu Grunde liegenden Fall war die Arbeitnehmerin seit rund 12 Jahren bei dem Unternehmen beschäftigt. Zwischen 2011 und 2015 häuften sich allerdings ihre krankheitsbedingten Fehlzeiten. Aus unterschiedlichen Gründen, u.a. ein eingeklemmter Nerv im Ellbogen, Rückenbeschwerden nach einem Treppensturz, psychische Probleme nach der Scheidung ihrer Ehe, fehlte die Frau in diesem Zeitraum insgesamt rund 400 Tage. Die Teilnahme am betrieblichen Eingliederungsmanagement lehnte sie ab. Der Arbeitgeber sprach schließlich die Kündigung aus, die Kündigungsschutzklage der Frau war jedoch erfolgreich.
Denn das LAG Mecklenburg-Vorpommern sah keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine negative Gesundheitsprognose. Verletzungen des Gewebes oder des Skeletts durch einen Unfall heilen im Regelfall aus, sodass sie keine Prognosegrundlage für künftige Fehlzeiten seien. Auch Lebenskrisen, wie z.B. nach einer Scheidung, seien in der Regel vorübergehend und führen nicht notwendig zu weiteren Ausgallzeiten, so das LAG. Eine negative Gesundheitsprognose sei damit nicht gegeben.
Die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung ist eine Einzelfallentscheidung. Entsprechend gründlich sollte sie vorbereitet werden. Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Arbeitgeber beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 12.07.2017 - 09:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1509932
Anzahl Zeichen: 3016
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 324 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Krankheitsbedingte Kündigung nur bei negativer Gesundheitsprognose"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die Freibeträge
Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V). Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels
OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...
Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaft
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte
Mitteldeutsche Zeitung: Tiere Neue Runde im Streit um Wolf-Abschüsse ...
Knapp zehn Jahre nach der Wiederansiedlung des Wolfes in Sachsen-Anhalt hat das Land seine Regeln zum Umgang mit dem Tier überarbeitet. Erstmals ist präzise definiert, wann ein Wolf als verhaltensauffällig gilt und die Behörden einschreiten müssen. Für einen Abschuss gelten jedoch hohe Hür
Rheinische Post: Bundesregierung: Libysche Seenotrettungszone nicht vor 2018 ...
Die geplante Einrichtung einer libyschen Seenotrettungszone wird nach Einschätzung der Bundesregierung nicht mehr in diesem Jahr erfolgen. Das geht aus der Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Pos
Rheinische Post:Özdemir verlangt Klarheit über G20-Akkreditierungen ...
Im Streit um nachträglich entzogene Journalisten-Akkreditierungen beim G20-Gipfel hat Grünen-Chef Cem Özdemir Aufklärung von der Bundesregierung verlangt. "Ich will von der Bundesregierung wissen, ob es bei der Zulassung von Journalisten zum G20-Gipfel irgendeine geheimdienstliche Zusam
Rheinische Post: Kommentar: Baustelle Thyssenkrupp ...
Das neue Sparprogramm bei Thyssenkrupp bestätigt, wie schlecht es einem der bekanntesten deutschen Konzerne geht: Bis zu 2500 Stellen in der Verwaltung sollen wegfallen, um die Kosten in den Büros so niedrig wie bei vielen Wettbewerbern zu bekommen - betriebsbedingte Kündigungen werden trotz




