Versicherungstipp: Rettungsgasse bei Unfall - Wie verhalte ich mich richtig?

Versicherungstipp: Rettungsgasse bei Unfall - Wie verhalte ich mich richtig?

ID: 1510005
(ots) -

- Laut einer aktuellen forsa-Umfrage wissen 50 Prozent der
deutschen Autofahrer nicht, wie man auf einer dreispurigen
Straße eine Rettungsgasse bildet.
- CosmosDirekt-Experte Frank Bärnhof gibt Tipps für den Ernstfall.

Wer derzeit mit dem Auto in den Urlaub fährt, sollte neben
genügend Proviant auch starke Nerven mitbringen. Denn jedes Jahr
steigt die Zahl der Fahrzeuge auf deutschen Straßen und Autobahnen -
und damit auch die Unfallgefahr. Da im Ernstfall jede Minute zählt,
sollten Fahrer auf mehrspurigen Straßen so schnell wie möglich eine
Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge bilden. Laut einer repräsentativen
forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt weiß allerdings die Hälfte
der deutschen Autofahrer (50 Prozent) nicht, wie das funktioniert.(1)
Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt Frank Bärnhof erklärt, was
in der Unfallsituation zu tun ist.

Autofahrer stehen in der Pflicht - sonst wird es teuer

Bildet sich ein Stau, ist jeder Fahrzeugführer gesetzlich
verpflichtet, auf Autobahnen und Außerortstraßen mit mindestens zwei
Richtungsstreifen eine Rettungsgasse zu bilden. Frank Bärnhof weiß,
worauf es dabei ankommt: "Bei einer dreispurigen Straße wird die
Rettungsgasse zwischen der linken und der unmittelbar rechts daneben
liegenden Fahrspur gebildet. Auf zweispurigen Straßen führt die
Rettungsasse durch die Mitte, d.h. die Fahrer auf der rechten Spur
weichen nach rechts, die Fahrer auf der linken Spur nach links aus."
Das gilt auch für den Fall, dass der Verkehr stockt oder sich staut -
und nicht erst, wenn sich Rettungsfahrzeuge nähern. Halten sich
Autofahrer nicht an die Vorschrift, kann es teuer werden. Frank
Bärnhof: "Jeder Verstoß wird mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro
bestraft. Bei tatsächlicher Behinderung der Retter kann der Betrag


auch höher ausfallen. Im benachbarten Österreich kann ein Bußgeld von
bis zu 2.180 Euro anfallen."

(1) Repräsentative Umfrage "Rettungsgasse" des
Meinungsforschungsinstituts forsa im Auftrag von CosmosDirekt. Im
Juni 2017 wurden in Deutschland 1.001 Bundesbürger ab 18 Jahren
befragt, die einen Führerschein besitzen.

Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
Quellenangabe: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-rettungsgasse

Informationen rund um CosmosDirekt gibt es im Internet unter:
www.cosmosdirekt.de



Ihre Ansprechpartner:

Stefan Göbel
Leiter Externe Kommunikation
Generali Deutschland AG
Telefon: 089 5121-6100
E-Mail: stefan.goebel@generali.com

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Generali Deutschland AG
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Datum: 12.07.2017 - 09:58 Uhr
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