AMNOG-Daten: Periodikum analysiert Versorgungseffekte
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Fast der Hälfte der bislang 228 bewerteten Arzneimittel im AMNOG-Verfahren wurde kein Zusatznutzen zuerkannt ? obgleich die Medikamente bereits im Zulassungsverfahren ihre indikationsspezifische Wirksamkeit und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis nachgewiesen haben. Dr. Norbert Gerbsch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BPI: ?Durch die hohe Zahl an Bewertungsverfahren der letzten Jahre ist eine Flut an Informationen zum AMNOG entstanden. Die aktuelle Debatte zum Mischpreis zeigt deutlich, dass strukturierte Informationen nötig sind, um eine faktenbasierte und faire Diskussion führen zu können.?
Mit der neuen Publikationsreihe AMNOG-Daten wird dafür vom BPI von nun an alljährlich eine neue Informationsquelle zur Verfügung gestellt. Grundlage hierfür sind die bis zum Ende eines jeden Jahres vorliegenden AMNOG-Ergebnisse, die durch BPI-MARIS statistisch dokumentiert und aufbereitet und von den Professoren Dieter Cassel und Volker Ulrich auf den gesundheitsökonomischen Prüfstand gestellt werden.
Die aktuellen AMNOG-Daten 2017 beschreiben die Ergebnisse der 228 bis zum Jahresende 2016 abgeschlossenen AMNOG-Verfahren. Hierbei wird auf die verschiedenen Ebenen der G-BA-Beschlüsse (Verfahren, Teilpopulationen, Patienten) einzeln eingegangen. In diesem Zusammenhang werden Themen wie etwa erneute Bewertungsverfahren, Produkte ohne belegten Zusatznutzen, Bewertungen von Orphan Drugs, onkologischen Präparaten sowie von Produkten für Stoffwechselerkrankungen erörtert. Darüber hinaus werden Preisvereinbarungen und Schiedssprüche sowie Versorgungseffekte des AMNOG beleuchtet.
Die AMNOG-Daten 2017 können Sie direkt im BPI-Kiosk lesen (https://kiosk.bpi.de), über die Homepage des BPI herunterladen oder die Broschüre kostenfrei in der BPI-Geschäftsstelle bestellen.
Bis Ende 2016 hatte die Frühe Nutzenbewertung mit insgesamt 263 Bewertungsverfahren bereits einen beachtlichen Umfang erreicht. 228 Verfahren davon waren bis dahin abgeschlossen.
In 43 Prozent der Nutzenbewertungsverfahren wurden Arzneimittelinnovationen kein Zusatznutzen zuerkannt. Betroffen von der Entscheidung sind aber 76 Prozent der Patienten. Kein Zusatznutzen belegt heißt nicht, dass das Medikament keinen Zusatznutzen hat, sondern nur, dass dieser bisher nicht nachgewiesen werden konnte.
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Datum: 12.07.2017 - 13:25 Uhr
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