Australische Steuerbehörde führt neue Steuerregelung für internationale Händler ein

Australische Steuerbehörde führt neue Steuerregelung für internationale Händler ein

ID: 1511638
(ots) - Ab dem 1. Juli 2018
verlangt Australien von Unternehmen, die Waren nach Australien
verkaufen, die Erhebung einer Waren- und Dienstleistungssteuer (Goods
and Services Tax, GST) auf Waren mit einem Wert von 1.000
Australischen Dollar (AUD) oder weniger. Hierbei handelt es sich um
Waren, die von Händlern, Online-Marktplätzen und durch
Wiederverkäufer vertrieben werden.

Unternehmen, die pro Jahr mehr als ein 75.000 AUD dieser Waren von
geringem Wert an Verbraucher in Australien verkaufen, müssen sich bei
der australischen Steuerbehörde (Australian Tax Office, ATO) anmelden
und GST auf diese Verkäufe berechnen.

Diejenigen, die pro Jahr steuerpflichtige Lieferungen
(einschließlich Waren von geringem Wert) in einem Wert von weniger
als 75.000 AUD an Verbraucher in Australien vornehmen, werden nicht
betroffen sein. Die Erhebung von GST auf Waren mit einem Wert von
über 1.000 AUD wird nicht verlangt, da diese den bestehenden
Grenzabgaben, Zoll- und Einfuhrabfertigungsprozessen unterliegen.

Die Änderung wird sicherstellen, dass Waren von geringem Wert, die
von Verbrauchern importiert werden, die gleiche Steuerbehandlung wie
aus Australien stammende Waren erfahren. So werden fairere
Wettbewerbsbedingungen zwischen lokalen Unternehmen und ihren
globalen Wettbewerbern geschaffen, da inländische Lieferanten,
unabhängig vom Wert des Produkts, bereits GST berechnen müssen.

Die australischen Online-Shopping-Gewohnheiten haben in den
letzten Jahren stetig zugenommen, wovon ausländische Einzelhändler
profitieren. Diese Tendenz wird sich fortsetzen, was eine noch
größere Chance für die Einzelhändler darstellt, die weiterhin im
Begriff sind, Markentreue und -wiedererkennung auf dem australischen
Markt auszubauen. Der NAB Online Retail Sales Index (http://business.
nab.com.au/wp-content/uploads/2017/05/norsi-march-2017.pdf) schätzte,


dass Australier in diesem Jahr bis März 2017 im Online-Einzelhandel
22 Milliarden Dollar ausgegeben haben, ein Anstieg um neun Prozent
gegenüber dem Vorjahr.

"Viele Lieferanten sind heutzutage weltweit aktiv und für
australische Einwohner ist es oft genauso einfach, physische Waren
bei einem ausländischen Lieferanten einzukaufen wie bei einem vor
Ort", sagte Kate Roff, Assistant Commissioner bei der ATO.

"Für viele australische Verbraucher ist es zur gängigen Praxis
geworden, eine breite Auswahl an Produkten, wie beispielsweise
Kleidung, Elektronik und andere Waren bei Online-Händlern zu
erwerben. Das neue Gesetz verlangt von Unternehmen im Ausland,
einschließlich Online-Marktplätzen und Wiederverkäufern, GST auf
diese Produkte zu erheben, was zu einer gleichmäßigeren steuerlichen
Behandlung für alle Waren führt", schloss Roff.

Unternehmen im Ausland müssen sich nicht anmelden, sofern sie
ausschließlich Firmenkundengeschäfte betreiben. Diejenigen, die
angemeldet sind, müssen keine GST auf ihre geschäftlichen Umsätze
erheben, wenn der Käufer seine Australian Business Number (ABN) und
die Bestätigung seiner GST-Anmeldung zur Verfügung stellt.

Die Regelung findet in Ergänzung anderer australischer
GST-Änderungen statt, die ab dem 1. Juli 2017 in Kraft treten. Gemäß
dieser müssen sich Unternehmen, die importierte Dienstleistungen oder
digitale Produkte an in Australien ansässige Verbraucher verkaufen,
zur GST anmelden und diese auf Verkäufe an australische Verbraucher
anwenden. Dazu gehören Architektur- oder Rechtsdienstleistungen, das
Streaming oder das Herunterladen von Filmen, Musik, Apps, Spielen,
E-Books, Glücksspiel und Online-Kontaktbörsen.

- auf unserer Website unter ato.gov.au/AusGST oder
- per E-Mail-Anfrage an AustraliaGST@ato.gov.au



Pressekontakt:

Nick Timms
Büro: +61-2-9928-1519
Mobil: +61-431-214-852
nick.timms@bm.com

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Datum: 17.07.2017 - 16:01 Uhr
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Australische Waren- und Dienstleistungssteuer (Goods and Services Tax, GST) wird für internationale



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