Anwalt aus Baden-Baden: Abfindung regeln
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Wissenswertes zum Thema Abfindung vom Anwalt für die Region Baden-Baden / Achern / Rastatt
Anwalt (Baden-Baden): Bei Kündigung nicht unter Druck setzen lassen und Abfindung prüfen lassen
Meist wollen Arbeitgeber die leidige Angelegenheit schnell vom Tisch haben und bieten einen Aufhebungsvertrag an, der eine scheinbar "großzügige Abfindung" vorsieht. Dr. Christian Müller jedoch warnt, dass sich Arbeitnehmer keinesfalls zeitlich unter Druck setzen lassen sollten, einen Aufhebungsvertrag rasch zu unterschreiben. Schlägt der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsklausel und Abfindung vor, sollten die Höhe aber auch der gesamte Aufhebungsvertrag durch einen Anwalt überprüft werden.
Im Kontext einer betriebsbedingten Kündigung kann eine Abfindung mit der Bedingung verbunden werden, dass der gekündigte Arbeitnehmer nicht dagegen klagt. Die Abfindung wird dann gezahlt, wenn der Arbeitnehmer die Drei-Wochen-Frist zur Klage verstreichen lässt, ohne Kündigungsschutzklage zu erheben. Aber dennoch sollte man sich von so einer Kündigung nicht abhalten lassen, sich Rechtsrat zu suchen, weiß Rechtsanwalt Dr. Müller. Oft sind Arbeitgeber bereit, im Kündigungsschutzverfahren das Angebot noch nachzubessern.
Die Höhe einer Abfindung wird von verschiedenen Faktoren bestimmt, erklärt Fachanwalt Müller (Baden-Baden)
Welche Summe als Abfindung letztlich ausgezahlt wird, hängt von verschiedenen Parametern ab. Wie lange war der Arbeitnehmer beschäftigt? Wie hoch war sein Gehalt? Welche Gründe bedingen die Kündigung? Wichtig für scheidende Arbeitnehmer zu wissen: Auf Abfindungen fallen zwar keine Sozialabgaben an. Sie unterliegen jedoch der Lohn- und Einkommenssteuerpflicht. Auch diese Tatsache sollte bei der Verhandlung über eine Abfindung mitbedacht werden, empfiehlt Anwalt Dr. Christian Müller.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 19.07.2017 - 01:40 Uhr
Sprache: Deutsch
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