Das Betriebsrentenstärkungsgesetz – alle Fakten, alle Änderungen
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist beschlossen, die Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind größer, als erwartet oder erhofft worden ist.

(firmenpresse) - Für die betriebliche Altersversorgung wird sich mit dem 1. Januar 2018 – dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regelungen – vieles ändern. Das Ziel einer Stärkung der bAV und damit einer Verbesserung des gesamten Rentenniveaus dürfte erreichbar sein. Besonders steht dabei im Fokus, dass auch die Mitarbeiter in kleineren und mittleren Unternehmen durch das neue Sozialpartnermodell in den Genuss einer von den Tarifparteien ausgehandelten betrieblichen Altersversorgung kommen werden. Dabei ist die Teilnahme an diesem Modell für die Arbeitnehmer verbindlich, es sei denn sie erklären ausdrücklich, keine betriebliche Altersversorgung in Anspruch nehmen zu wollen.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch eine verbesserte Förderung von Geringverdienern, für die sich eine bAV bisher häufig nicht „gelohnt“ hat, da der Aufwand für die Administration dem Arbeitgeber zu hoch war. Hier wird nun durch eine Förderung der Arbeitgeber erreicht, dass diese auch Arbeitnehmern mit geringeren Einkünften eine betriebliche Altersversorgung zusagen werden.
Im Gegenzug müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zukünftig keine Garantie über die Mindesthöhe der betrieblichen Altersversorgungsleistungen mehr geben. Die bisherige Garantierente mit fester Leistungszusage wird bei diesem neuen Modell durch eine sogenannte Zielrente ersetzt. Damit werden zum einen die Arbeitgeber entlastet, bei denen eine Altersversorgungszusage bisher angesichts der heutigen Niedrigzinsen zu einem unkalkulierbaren Risiko werden konnte. Zum anderen sollen aber auch die Arbeitnehmer davon profitieren, dass die Arbeitgeber zukünftig – abgesichert durch tarifvertragliche Vereinbarungen – stärker in ertragreichere Formen der Kapitalanlage, wie Aktien, investieren können.
Zahlreiche weitere Fragen des Steuer- und Sozialrechts werden die Entgelt-, Personal- und Sozialabteilungen der Unternehmen zukünftig beschäftigen. Mit unserem Intensivseminar wollen wir Ihnen hier die Änderungen vorstellen, diese mit Ihnen diskutieren und Ihre Fragen beantworten. Mit Rechtsanwältin Margret Kisters-Kölkes steht Ihnen hierfür eine erfahrene, hochqualifizierte Referentin zur Verfügung, die auch aus den Diskussionen im Entstehungsprozess des BRSG über zahlreiche Hintergrundinformationen verfügt.
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Freigabedatum: 24.07.2017
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