Ausbildungsbeginn – Auszubildende sollten Rechte und Pflichten kennen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Damit Auszubildende möglichen Konflikten mit dem Arbeitgeber aus dem Weg gehen können, ist es gerade zum Ausbildungsbeginn sehr wichtig über ihre Rechte und Pflichten Bescheid zu wissen“, betont Siegfried Karle, Präsident der GVI, ausdrücklich. Was ist während der Arbeitszeit erlaubt, was ist verboten? Private Nutzung des Handys, Surfen im Internet oder auch Musikhören? Wie muss sich ein Auszubildender im Falle einer Erkrankung verhalten?
Diese Fragen über Rechte und Pflichten für Auszubildende zum Ausbildungsbeginn beantworten informative und kostenlose Ratgeber, die unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ abrufbar sind.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 27.07.2017 - 10:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1514918
Anzahl Zeichen: 1207
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 27.07.2017
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