Berliner Zeitung: Kommentar zum Urteil des Bundesarbeitsgerichtes
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voraus. Mit Misstrauen und Überwachung am Arbeitsplatz wie bei dem
Fall in Nordrhein-Westfalen, wo ein Arbeitgeber ein spezielles
Computer-Programm einsetzte, um seine Angestellten zu überwachen,
werden Unternehmer in Zukunft nicht weit kommen. Das Gericht hat
also auch fortschrittlich geurteilt, in dem es die Kündigung des
Angestellten aufgehoben hat.
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Datum: 27.07.2017 - 17:16 Uhr
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