Unterhaltsreform setzt auf mehr Eigenverantwortung nach Scheidung
Zum Leidwesen des Unterhaltsberechtigten und zur Freude des Unterhaltspflichtigen entfällt mit der neuen Gesetzgebung der sogenannte "Ehegattenunterhalt" und sorgt bei vielen Betroffenen für Ratlosigkeit.
Zum Leidwesen der Unterhaltsberechtigten und zur Freude der Unterhaltspflichtigen, ist dieses Altersphasenmodell mittlerweile abgeschafft worden. Nach der neuen Gesetzeslage, ist die Mutter oder der betreuende Vater verpflichtet, nach der Vollendung des 3. Lebensjahres des Kindes Teilzeit berufstätig zu sein. Hiervon kann allerdings im Einzelfall abgewichen werden, insofern das Kind aus gesundheitlichen oder pädagogischen Gründen einen individuellen Betreuungsbedarf hat. Diese Ausnahmeregelung gilt auch, wenn keine zumutbare Betreuungseinrichtung vorhanden ist. Jedoch hat die Kindesmutter, bzw. der Elternteil, der das Kind betreut, diese Umstände zu belegen.
Der Gesetzgeber appelliert hier an die Eigenverantwortung des Alleinerziehenden und fordert mehr Unabhängigkeit vom Ex-Partner. Doch oftmals ist es für den Betroffenen eine schier unüberwindbare Aufgabe diese Unabhängigkeit zu finden oder die Waagschale zwischen Gesetzesforderung und Alltagsrealität auszupendeln.
Denn auch wenn eine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt wird, besteht in der Regel eine nicht unerhebliche Einkommensdiskrepanz zwischen einer Teilzeittätigkeit und dem Vollzeiteinkommen des Unterhaltspflichtigen. Hier kann beispielsweise Anspruch auf Aufstockungsunterhalt geltend gemacht werden.
Es liegt also zum Einen an den tatsächlichen familiären und beruflichen Gegebenheiten, aber auch am geschickten Sachvortrag des Anwaltes, ob hier ein Unterhaltsanspruch besteht oder andere Notwendigkeiten in Betracht gezogen werden, sich rechtlich gegen den getrennt lebenden Partner zur Wehr zu setzen.
Die Rechtslage richtig zu beurteilen, sowie auch die Berechnung des tatsächlichen Unterhalts, ist eine relativ komplexe Angelegenheit, die Frau Rechtsanwältin Ersfeld-Friedenstab der Kanzlei Grossmann Rainer & Partner www.grpartner.com vollends beherrscht und somit ihren Mandanten eine tatkräftige Unterstützung ist.
Generell steht die Kanzlei Grossmann Rainer & Partner mit Rat und Tat bei Fragen rund um das Thema "Unterhalt" www.grpartner.com/Familienrecht.html jederzeit zur Verfügung.
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Datum: 13.01.2010 - 11:50 Uhr
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