Auto überschwemmt – die Versicherung zahlt nicht immer
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Damit der Schaden bei einem überschwemmten Auto übernommen wird, muss bei der Kfz-Versicherung die Teil- oder Vollkasko abgeschlossen sein“, so GVI-Präsident Siegfried Karle. Beide Versicherungen ersetzen Schäden am eigenen Auto. Dennoch gibt es erhebliche Unterschiede im Versicherungsschutz. Die Vollkaskoversicherung ist weitreichender und kann durch Anrechnung des persönlichen Schadensfreiheitsrabattes sogar günstiger als die Teilkaskoversicherung sein.
Ausführliche Informationen zum Thema „Auto überschwemmt und Versicherung“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Auto überschwemmt – was ist zu beachten“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 08.08.2017 - 11:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1518420
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 08.08.2017
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