Brandgefahr im Büro: Wenn es brenzlig wird (FOTO)
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(ots) -
Geräte wie Wasserkocher und Kaffeemaschinen gehören zu den
Brandgefahren Nummer eins, auch im Büro. Kurzschlüsse und
Schwelbrände sind keine Seltenheit - vor allem, da einige wohl eher
ältere "Schätzchen" von zuhause mit in die Firma nehmen. Aber ist das
überhaupt erlaubt? Und worauf muss dabei geachtet werden? Darüber
informiert die BG ETEM im neuen "impuls - die Zeitung für alle
Beschäftigen".
Still und leise qualmte im Frühjahr in einem Münchener Büro eine
defekte Mehrfachsteckdose nach Feierabend vor sich hin. Das Gerät lag
unter einem Schreibtisch und löste schließlich einen Schwelbrand aus,
den erst eine Reinigungskraft bemerkte. Dennoch war das komplette
Büro zu diesem Zeitpunkt bereits komplett verrußt und verraucht.
Stolze 25.000 Euro Sachschaden lautete die Bilanz.
Nur einer von vielen Fällen, in denen marode Elektrogeräte auch in
Firmen hohe Sachschäden oder gar Brandkatastrophen mit
Personenschaden auslösen können. Oft gehen die Defekte dabei von
älteren Geräten aus - nicht selten wurden diese vorher von
Mitarbeitern mit in die Firma genommen.
Deren Benutzung ist allerdings nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber
dies ausdrücklich gestattet. Darauf weist die Berufsgenossenschaft
Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) in der neuen
Ausgabe ihrer Versichertenzeitung "impuls" hin. Doch selbst, wenn der
Chef grünes Licht gibt, sollte das Gerät bei der nächsten Prüfung
elektrischer Betriebsmittel dabei sein.
Aber ob mitgenommene oder von der Firma gestellte elektronische
Geräte: Bei Nichtbenutzung sollten sie stets abgeschaltet werden. Die
sicherste Methode ist dabei das Ziehen des Netzsteckers. Denn selbst
nach dem Ausschalten liegt oft noch Strom auf dem Gerät. Zwar kann
Technik immer einmal versagen, doch oft sind eher Vergesslichkeit und
Unaufmerksamkeit die Ursachen von Bränden. So ist etwa darauf zu
achten, dass das Ceran- oder Kochfeld in der Kaffeeküche niemals als
Ablagefläche dienen darf.
Richtiges Handeln lebenswichtig
Zudem ist das richtige und vor allem schnelle Handeln im Brandfall
lebenswichtig. Der Laie unterschätzt leicht, wie rasch sich ein Feuer
ausbreiten kann. Dennoch lautet das erste Gebot: Ruhe bewahren. Panik
hilft niemandem. Jeder sollte außerdem nicht nur wissen, wo sich die
Rettungswege und Notausgänge befinden, sondern auch, wie ein
Feuerlöscher zu bedienen ist.
Hat sich der Brand bereits ausgebreitet, sofort den Brandmelder
betätigen. Falls keiner vorhanden ist, den Notruf 112 wählen und ins
Freie flüchten. Dabei auf Kollegen, Besucher und vor allem Menschen
mit körperlichen Beeinträchtigungen achten und sie bei der Flucht aus
dem Gebäude unterstützen. Außerdem immer den gekennzeichneten
Notausgängen und Rettungswegen folgen sowie keine Aufzüge benutzen,
warnt die BG ETEM.
Diese und viele weitere Tipps und Informationen - etwa zum
Unfallversicherungsschutz bei Betriebsausflügen oder dem
rückenschonenden Heben und Tragen - enthält die neue
"impuls"-Ausgabe.
"impuls" downloaden
Die Ausgaben von "impuls" können über die Website www.bgetem.de
als PDF-Datei heruntergeladen werden. Die Zeitung informiert sechsmal
im Jahr alle Versicherten über Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz.
Hintergrund BG ETEM
Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,9
Millionen Beschäftigte in gut 220.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert
sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den
Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen
übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und
stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.
Pressekontakt:
Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: - 0)
Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: sprotte.christian@bgetem.de
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln
www.bgetem.de
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Datum: 09.08.2017 - 09:05 Uhr
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