Hund im Auto lassen: bei sommerlichen Temperaturen lebensgefährlich
R+V-Infocenter: hohe Bußgelder möglich
Was manche Tierbesitzer nicht bedenken: Selbst wenn das Thermometer nicht auf Rekordwerte klettert, wird es im Wageninneren schon nach wenigen Minuten sehr heiß. Bis zu 50 Grad Celsius oder mehr sind möglich. Diese extreme Hitze macht aus dem Auto eine Todesfalle für Hunde.
Schnelle Überhitzung
Grund dafür: Die Verbeiner schwitzen nicht wie Menschen am ganzen Körper, sondern geben die Hitze vor allem durch Hecheln ab. "Ist aber die Umgebung zu warm, nutzt das Hecheln nichts mehr", sagt Stefanie Simon, Expertin des R+V-Infocenters. Es kann sein, dass dem Tier in kurzer Zeit übel wird, es erbricht, keine Luft mehr bekommt oder sein Kreislauf zusammenbricht. Im schlimmsten Fall stirbt es an einem Hitzeschock.
Ab 25 Grad: Hunde warten besser zu Hause
Auch gut gemeinte Hilfestellungen bedeuten für die Vierbeiner keine Erleichterung. "Im Schatten parken, die Fensterscheibe runterkurbeln und einen Napf voll Wasser hinstellen: All das reicht im Sommer nicht aus, um das Tier vor der Hitze zu schützen", erklärt Simon. Die geliebten Vierbeiner sollten deshalb bei Außentemperaturen über 25 Grad Celsius lieber zu Hause warten. Wenn der Hund mitkommen muss, parken Tierbesitzer besser in einer Tiefgarage oder einem Parkhaus. Zudem gibt es inzwischen Standklimaanlagen für das Auto, die die Temperatur konstant niedrig halten, wenn es parkt. Auch Aufhalter für die Kofferraumklappe bringen Erleichterung.
Weitere Tipps des R+V-Experten:
- Die Sonne wandert und aus Schatten wird schnell Sonne: Das sollten Tierbesitzer beachten, bevor sie den Wagen abstellen.
- Ein feuchtes Tuch im Fußraum kühlt die Innentemperatur kurzfristig etwas ab. Hundebesitzer können sich zudem spezielle Kühlmatten für Hunde besorgen.
- Wer ein Tier in Not bemerkt, sollte umgehend versuchen, den Halter ausfindig zu machen. Bleibt das erfolglos, sofort Polizei oder Feuerwehr rufen.
Geldbuße bis 25.000 Euro
Wer seinen Hund bei Hitze im Auto lässt, muss eventuell mit rechtlichen Konsequenzen rechnen: Unter Umständen kann dies als Tierquälerei eingestuft werden. In besonders schlimmen Fällen sieht das Tierschutzgesetz eine Geldbuße von bis 25.000 Euro vor. Sogar eine dreijährige Haftstrafe ist möglich.
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Datum: 10.08.2017 - 10:35 Uhr
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