Landkreise und Kommunen sollen die unmittelbare Teilhabe behinderter Menschen verwirklichen

Landkreise und Kommunen sollen die unmittelbare Teilhabe behinderter Menschen verwirklichen

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Landkreise und Kommunen sollen die unmittelbare Teilhabe behinderter Menschen verwirklichen



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Hannover - Mit dem neu ernannten Behindertenbeauftragten für den Landkreis Wittmund hat der Landesbehindertenrat, der Zusammenschluss der kommunalen Behindertenbeiräte und Behindertenbeauftragten sowie des Netzwerkes behinderter Frauen und der im beratenden Ausschuss des Integrationsamtes vertretenen Behindertenverbände 100 Mitglieder. Der Landebeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Karl Finke, führt den rasanten Zuwachs an Landesbehindertenratsmitgliedern auch auf das Niedersächsische Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) zurück. Dieses regelt in § 12 Abs. 4, dass die Landkreise und kreisfreien Städte verpflichtet sind, einen Behindertenbeirat oder ein vergleichbares Gremium für ihren Zuständigkeitsbereich zu berufen.

"So sehr diese Entwicklung zu begrüßen ist, so wichtig ist es auch, darauf hinzuweisen, dass in Übertragung der Bestimmung des § 10 Abs. 1 NBGG, Mitglieder der Behindertenbeiräte und kommunale Behindertenbeauftragte Menschen mit Behinderungen sein sollten. Dies ergibt sich nicht nur aus der analogen Bestimmung für den Landesbehindertenbeauftragten, sondern auch aus dem Auftrag der UN-Behindertenrechtskonvention", so Karl Finke.

Nur wer erkennt, dass behinderte Menschen am besten selbst ihre Interessen erkennen und auch vertreten können, und wer ihnen diese Möglichkeit nicht nimmt, wird der auch in Deutschland verbindlichen UN-Behindertenrechtskonvention gerecht. "So wird der Gedanke der Inklusion in praktische Arbeit vor Ort umgesetzt", erläutert Karl Finke.


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drucken  als PDF  Irrtümer rund um Allergien Bundesapothekerkammer aktualisiert Leitlinie zur Versorgung von Bewohnern in Pflegeheimen
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Datum: 14.01.2010 - 06:07 Uhr
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