Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden - Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Sc

Verliebt, verlobt, verheiratet, geschieden - Was passiert mit der gemeinsamen Immobilie bei einer Scheidung?

ID: 1522465
(ots) - Jede zweite Ehe in Deutschland scheitert und es
folgt die Scheidung. Doch was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Die
Finanzierung des Objektes ist noch nicht abgeschlossen und es soll
nicht verkauft werden. "In diesem Fall haben die Geschiedenen drei
Möglichkeiten: Ein Partner übernimmt die Immobilie, sie wird geteilt
oder vermietet", erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des
Baufinanzierungsportals Baufi24.de (https://www.baufi24.de/).

1. Ein Partner nimmt die Immobilie ab

Übernimmt ein Partner das Objekt, so muss er zukünftig auch die
gesamte finanzielle Belastung des Hauses tragen. Ist dieser schon
vorher der Hauptverdiener in der Ehe gewesen, stellt die
Weiterfinanzierung eher kein Problem dar. Eine weitere Möglichkeit:
Eine Partei übernimmt die gesamte Finanzierung und erhält im Gegenzug
vom anderen Partner eine Art Familiendarlehen für eine bestimmte
Zeit. Auch diese Lösung ist nur realisierbar, wenn der andere
leistungsfähig genug ist. "Für den Fall, dass keiner der Beiden
allein für die Weiterfinanzierung sorgen kann, bleiben zwei Wege:
Eine Verringerung der Tilgungsraten oder der an der Immobilie
interessierte Partner sucht die kommunale Wohngeldstelle auf", rät
Scharfenorth. Bei einer Wohngeldstelle kann er einen zwölfmonatigen
Lastenzuschuss erhalten, der einen Teil der Finanzierung abdeckt. Die
Höhe ist abhängig von den sonstigen Vermögen- und
Einkommensverhältnissen.

2. Die Teilung

Handelt es sich bei der Immobilie um ein Zweifamilienhaus, lässt
sich die Immobilie teilen. Als Zwei-Parteien-Objekt steht
normalerweise einer Fortsetzung der Finanzierung nichts im Wege.
Verkauf, Vermietung oder Eigenbedarf - Die Partner entscheiden
selbst, was sie mit ihrer Hälfte machen. Die Immobilie wird im
Grundbuch geteilt und jeder trägt somit die reduzierten Monatsraten


selbst. Ein Wertausgleich findet statt, wenn eine Haushälfte einen
höheren Wert aufweist. Dieser Prozess ist dann Teil des
Scheidungsverfahrens.

3. Die Vermietung

Schlussendlich gibt es die Möglichkeit der Vermietung, wenn die
finanzielle Belastung die Selbstnutzung des Objektes nicht erlaubt.
Zwar ist dies mit dem Auszug verbunden, kann aber gerade bei Häusern
oder Wohnungen, die eine Wertsteigerung versprechen, finanziell
attraktiv sein.

Bei einer Trennung oder Scheidung hängt die Baufinanzierung, und
damit der Verbleib eines Partners, von der Beziehung der Betroffenen
ab. Im Scheidungsverfahren findet ein Finanzausgleich statt, der die
Interessen beider Parteien berücksichtigt. Deshalb ist eine
Weiterfinanzierung häufig zu retten. Zum Verkauf sollte es nur
kommen, wenn keiner im trauten Heim bleiben möchte. Wer bereits früh
an die nahende Umschuldung seines Darlehens denkt und nicht bequem
auf das Angebot der Hausbank vertraut, der kann mit einem Vergleich
bei der Anschlussfinanzierung viel Geld sparen. Interessierte
vergleichen ihre Optionen schnell und einfach auf Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/anschlussfinanzierung/).

Über Baufi24

Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
https://www.baufi24.de/



Pressekontakt:
Unternehmenskontakt: Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth, Tel. +49 (0)
800 808 4000 E-Mail: redaktion@baufi24.de
Pressekontakt: Hasenclever Strategy, Walter Hasenclever, Tel: +49 421
42 76 37 39, Mobil: +49 171 493 57 83, E-Mail:
wh@hasencleverstrategy.de

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Datum: 22.08.2017 - 10:00 Uhr
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