Kreditbearbeitungsgebühren: Rückzahlungen mit Dr. Steinhübel Rechtsanwälte erfolgreich durchsetz

Kreditbearbeitungsgebühren: Rückzahlungen mit Dr. Steinhübel Rechtsanwälte erfolgreich durchsetzen

ID: 1522858
(firmenpresse) - 23.08.2017 - Unternehmen können von zwei aktuellen BGH-Urteilen profitieren. In diesen wurde entschieden, dass in Darlehensverträgen vorformulierte Bestimmungen über ein laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt unwirksam sind. Dr. Steinhübel Rechtsanwälte zeigt auf, wer jetzt Rückzahlung verlangen kann.



Bearbeitungsentgelte bei Darlehensverträgen



In zahlreichen Darlehensverträgen, die zwischen Unternehmen und Kreditinstituten geschlossen wurden, finden sich vertragliche Vereinbarungen über Bearbeitungsentgelte. Regelmäßig handelt es sich hierbei nicht um ausgehandelte Individualvereinbarungen, sondern um laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte, welche von den Kreditinstituten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorformuliert wurden.

Im Jahr 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass derartige Bearbeitungsentgelte in Privatkreditverträgen unzulässig sind (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13). Jetzt hat der BGH geurteilt, dass dies auch bei Unternehmensdarlehen gilt.



BGH-Urteile vom 04.07.2017 (Az. XI ZR 562/15 und XI ZR 233/16)



Der BGH statuiert, dass die Vereinbarung von laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelten mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren ist. Schon deshalb liegt im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung des Darlehensnehmers vor. Eventuelle aus dem Bearbeitungsentgelt resultierende steuerliche Vorteile beim unternehmerischen Kreditnehmer ändern hieran nichts. Auch die Besonderheiten des sog. kaufmännischen Geschäftsverkehrs rechtfertigen nicht die Angemessenheit solcher Klauseln. Denn die gesetzliche Inhaltskontrolle soll allgemein vor Klauseln schützen, bei denen das auf einen gegenseitigen Interessenausgleich gerichtete dispositive Gesetzesrecht durch einseitige Gestaltungsmacht des Darlehensgebers außer Kraft gesetzt wird.



Wirtschaftliche Konsequenzen





Die beiden BGH-Urteile dürften enorme Sprengkraft haben: Nach Berechnungen von Experten drohen den deutschen Kreditinstituten jetzt Rückzahlungen in Milliardenhöhe. Im Falle von Firmenkrediten waren Bearbeitungsgebühren bei fast allen Kreditinstituten üblich. Branchenexperten geben eine Spanne von 0,5 % bis 3% der Kreditsumme an.



Rechtliche Möglichkeiten bzw. Verpflichtungen



Die aktuelle Entwicklung der BGH-Rechtsprechung bietet betroffenen Unternehmen profitable Möglichkeiten. Gleichzeitig bedeutet sie aber auch Verpflichtung: Unternehmensgeschäftsführer sind regelmäßig verpflichtet, berechtigte Ansprüche geltend zu machen, um sich nicht wegen Pflichtverletzungen angreifbar zu machen. Eventuelle Rückzahlungsforderungen von Bearbeitungsentgelten gegenüber Kreditinstituten dürfen also nicht vernachlässigt werden.

Dabei ist auch eine drohende Verjährung der Ansprüche zu berücksichtigen: Wegen der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist können nur Bearbeitungsentgelte zurückgefordert werden, die im Jahr 2014 oder später bezahlt wurden.



Was ist jetzt zu unternehmen?



Nachdem jetzt die Urteilsbegründungen vorliegen, steht fest, dass betroffene Unternehmen auch Nutzungsersatz beanspruchen können. Die Kanzlei Dr. Steinhübel empfiehlt daher, die Rückzahlungsansprüche zeitnah zu berechnen und durchzusetzen.



Dr. Steinhübel Rechtsanwälte

Konrad-Adenauer-Str. 9, 72072 Tübingen

Telefon (07071) 9 75 80-0, Fax (07071) 9 75 80-60

www.kapitalmarktrecht.de, kanzlei@kapitalmarktrecht.deWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über Dr. Steinhübel Rechtsanwälte:
Dr. Steinhübel Rechtsanwälte ist schwerpunktmäßig im Kapitalanlagerecht tätig. Neben institutionellen Investoren vertritt die Kanzlei vor allem Privatanleger, die durch den Erwerb einer Kapitalanlage einen finanziellen Schaden erlitten haben. Typische Anlageprodukte sind insoweit alle Wertpapierarten, (geschlossene) Fondbeteiligungen (Medien-, Schiffs-, LV- und Immobilienfonds etc.), sog. "Schrottimmobilien" und (atypisch) stille Beteiligungen. Rechtsanwalt Dr. Steinhübel zählt seit vielen Jahren zu den erfolgreichen Anlegerschutzanwälten. Die Zeitschrift "FOCUS" (24/2000) nahm ihn bereits im Jahr 2000 in ihre Liste der Spezialisten für Kapitalanlagerecht auf. Die Zeitschrift "Capital"(07/2008) listete ihn als Experten im Bankrecht.



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte
Heinz Steinhübel
Konrad-Adenauer-Str. 9
72072 Tübingen
kanzlei(at)kapitalmarktrecht.de
07071-975800
http://www.kapitalmarktrecht.de



Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 23.08.2017 - 11:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1522858
Anzahl Zeichen: 3854

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Heinz Steinhübel
Stadt:

Tübingen


Telefon: 07071-975800

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



Diese Pressemitteilung wurde bisher 742 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kreditbearbeitungsgebühren: Rückzahlungen mit Dr. Steinhübel Rechtsanwälte erfolgreich durchsetzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Steinhübel Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

P&R: Ein fragwürdiges Konzept ...
04.04.2018 - Mit zu hohen Mieten und Preisen soll P&R kalkuliert und hierdurch seine finanziellen Polster aufgebraucht haben. Der Schaden für die Anleger könnte erheblich sein. Mangelnde Rentabilität? Ob das Geschäftsmodell von P&R wirtschaftlich nicht tragfähig war, wird sich noc

P&R: Ad-hoc-Meldung der P&R Transport-Container GmbH lässt Schlimmes befürchten ...
27.03.2018: - Die vierte P&R-Gesellschaft scheint in den Sog der drei bereits insolventen P&R-Gesellschaften zu geraten. Eine ad-hoc-Meldung der P&R Transport-Container-GmbH vom 20.03.2018 weckt schlimmste Befürchtungen bei den Anlegern. Dr. Steinhübel Rechtsanwälte prüft für die be

P&R: Dr. Steinhübel Rechtsanwälte vertritt die Anleger in der Insolvenz ...
20.03.2018 - Gleich drei Tochtergesellschaften der P&R AG haben jetzt einen Insolvenzantrag gestellt. Die Kanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte hilft den P&R-Anlegern mit Rat und Tat. P&R-Insolvenzverfahren Seit mehr als vierzig Jahren bot die P&R-Gruppe ihre Container-Investm


Weitere Mitteilungen von Dr. Steinhübel Rechtsanwälte


Off- & Online-Marketing-Tipps für Berater, Coaches, Trainer ...
"Wie kann ich das Profil meines Unternehmens schärfen?" "Welche Produkte, Leistungen stelle ich in das "Marketing-Schaufenster" meiner Unternehmung?" "Wie sorge ich dafür, dass potenzielle Kunden auf mich aufmerksam werden?" "Wie führe ich Interessen

Marketing & Online-Marketing für Berater, Coaches, Trainer ...
„Wie kann ich das Profil meines Unternehmens schärfen?“ „Welche Produkte, Leistungen stelle ich in das ‚Marketing-Schaufenster‘ meiner Unternehmung?“ „Wie sorge ich dafür, dass potenzielle Kunden auf mich aufmerksam werden?“ „Wie führe ich Interessenten zur Kaufentscheidung?â€

Lebenshaltungskosten im Deutschland-Vergleich: So viel Gehalt benötigen Sie in einer anderen Stadt (FOTO) ...
- Interaktiver Städtevergleich zeigt, wie viel Gehalt für denselben Lebensstandard in einer anderen Großstadt benötigt wird. - Städteranking offenbart die teuersten und günstigsten Städte in Deutschland. - Günstigste Stadt: Bremerhaven. Hier reicht fast halb so vi

Unternehmensverkauf Berater: Mittelständische Unternehmen verkaufen ...
Die Zahl der Unternehmensverkäufe steigt - auch weil es immer mehr Inhabern mittelständischer Betriebe schwer fällt, einen geeigneten Nachfolger zu finden. Der Verkauf von Unternehmen ist meist ein zeitaufwändiger und mühevoller Prozess - auch weil die Firmeninhaber ihre Verkaufsabsicht meist


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z