Verschwiegenheitspflicht verletzt - Fristlose Kündigung wirksam
ID: 1523150
Verschwiegenheitspflicht verletzt - Fristlose Kündigung wirksam
Bevor ein Arbeitgeber eine Kündigung wirksam aussprechen kann, muss er prüfen, ob auch mildere Mittel wie eine Abmahnung ausreichend sind, um den Arbeitnehmer zu einem pflichtgemäßen Verhalten zu bringen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch den Arbeitnehmer kann aber auch auf eine Abmahnung verzichtet werden, wie ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11. November 2016 zeigt.
Die Verschwiegenheitspflicht der Angestellten ist in einigen Berufsgruppen besonders wichtig, z.B. für Ärzte und ihre Mitarbeiter. Patienten haben ein Vertrauensverhältnis zu ihrem Arzt und erwarten, dass ihre Unterlagen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden. Genau das war aber in dem vor dem LAG Baden-Württemberg verhandelten Fall geschehen. Nachdem eine Patientin einen Termin abgesagt hatte, fotografierte eine Arzthelferin das Datenblatt der Patientin ab und schickte es an ihre Tochter mit der Bemerkung "Mal sehen, was die schon wieder hat". Die Tochter zeigte die Nachricht im Sportverein herum. Als der Vater der Patientin davon erfuhr, beschwerte er sich bei der Praxis und die Arzthelferin wurde außerordentlich und fristlos gekündigt. Im Arbeitsvertrag war die Verschwiegenheitspflicht explizit vereinbart worden.
Der Arbeitgeber sah in dem Verhalten der Arzthelferin nicht nur einen Verstoß gegen ihre vertraglichen Pflichten, sondern es erfülle auch den Straftatbestand des § 203 Abs. 3 Satz 2 StGB und sei daher ein wichtiger Grund, das gemeinsame Arbeitsverhältnis außerordentlich zu kündigen. Die Kündigungsschutzklage der Arzthelferin blieb erfolglos.
Das LAG sah die fristlose Kündigung als gerechtfertigt an. Das Verhalten der Arbeitnehmerin stelle eine schwerwiegende vorsätzliche Verletzung ihrer arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht dar. Die Gewährleistung der ärztlichen Schweigepflicht auch durch das nichtärztliche Personal sei grundlegend für das erforderliche Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Der Arbeitgeber habe ein gewichtiges Interesse daran, dieses Vertrauensverhältnis schnell wiederherzustellen, sodass ihm die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zuzumuten und auch keine vorherige Abmahnung erforderlich war.
Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung. Entsprechend gründlich sollte sie vorbereitet werden. Im Arbeitsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Arbeitgeber beraten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 24.08.2017 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1523150
Anzahl Zeichen: 3018
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 423 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verschwiegenheitspflicht verletzt - Fristlose Kündigung wirksam"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die Freibeträge
Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V). Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels
OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...
Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaft
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte
Schuster verteidigt Testlauf zur Gesichtserkennung am Südkreuz ...
Der CDU-Innenexperte Armin Schuster hat den Testlauf zur Gesichtserkennung im Berliner Bahnhof Südkreuz verteidigt. Der Datenschutz dürfe nicht immer über den Opferschutz gestellt werden, sagte Schuster am Donnerstag im rbb-inforadio. Durch Videoüberwachung werde die Sicherheit der Bürg
Heilbronner Stimme: Burkhard Lischka: EU-Zahlungen an Türkei einfrieren - Beitrittsverhandlungen auf Eis legen ...
Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka fordert, EU-Zahlungen an die Türkei einzufrieren. Lischka sagte der "Heilbronner Stimme" (Donnerstagausgabe): "Mit Herrn Erdogan muss man in klaren deutschen Hauptsätzen reden. Das bedeutet insbesondere, dass die Europäer gemeinsam die derze
Rheinische Post: SPD-Generalsekretär Heil hält Mitgliederentscheid in Koalitionsfragen für sinnvoll und spricht sich für ein Bildungsprogramm des Bundes von zwölf Milliarden Euro aus ...
SPD-Generalsekretär Hubertus Heil kann sich gut vorstellen, nach der Bundestagswahl die SPD-Mitglieder über eine mögliche Koalition seiner Partei abstimmen zu lassen. "Dafür spricht vieles. Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, die Basis bei derart wichtigen Fragen zu beteiligen"
Mitteldeutsche Zeitung: Glücksspiel Neues Gesetz setzt Spielhallen unter Druck ...
Das seit Juli verschärfte Spielhallengesetz setzt die Glücksspiel-Branche in Sachsen-Anhalt unter Druck. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstag-Ausgabe). Viele Spielhallen mussten bereits schließen, weitere rutschen in die Illegalität ab. Allein von Januar




