foodwatch-Report: Rückrufe von gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln kommen oft zu spät oder gar nicht - foodwatch kritisiert mangelhaftes Warnsystem
ID: 1523252
Verbrauchern oft nicht an. In etlichen Fällen entscheiden sich
Unternehmen und Behörden zu spät, manchmal auch gar nicht für eine
erforderliche Rückrufaktion und die Information der Öffentlichkeit.
Zudem werden dabei die gesundheitlichen Risiken der Lebensmittel, die
zum Beispiel mit Bakterien belastet sind oder Fremdkörper enthalten,
immer wieder verharmlost. Zu diesen Ergebnissen kommt der Report "Um
Rückruf wird gebeten", den foodwatch an diesem Donnerstag in Berlin
vorstellte. Darin kritisiert die Verbraucherorganisation auch das
staatliche Internetportal lebensmittelwarnung.de als gescheitert.
Eine Auswertung von allen 92 Rückrufaktionen, die dort in zwei
Testzeiträumen über insgesamt zwölf Monate hinweg veröffentlicht
wurden, ergab: Die verantwortlichen Behörden stellen fast jede zweite
Warnung (47 Prozent) verspätet auf die Seite. Die betroffenen
Lebensmittelunternehmen nutzen praktisch nie alle verfügbaren
Kommunikationskanäle, um vor unsicheren Produkten zu warnen.
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- Auswertung belegt Scheitern der staatlichen Seite
lebensmittelwarnung.de als zentrale Info-Plattform: Fast jede
zweite Warnung erscheint verzögert
- Verfehlte Informationspolitik zu Fipronil-Eiern kein Einzelfall
- Unternehmen statt Behörden entscheiden über Risikoeinschätzung
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"Hersteller rufen heute viel häufiger ihre Produkte zurück als
noch vor ein paar Jahren - dennoch können die Verbraucherinnen und
Verbraucher nicht sicher sein, dass im Fall der Fälle wirklich ein
Rückruf gestartet wird und vor allem, dass sie davon auch erfahren",
sagte foodwatch-Deutschland-Geschäftsführer Martin Rücker. "Der
Handel spielt eine besonders wichtige Rolle bei der Information von
Kundinnen und Kunden über unsichere Lebensmittel. Es wird höchste
Zeit, dass Supermärkte an zentraler Stelle über alle Rückrufaktionen
aus ihrem Sortiment informieren - dazu sind sie bisher nicht
verpflichtet, und die wenigsten Handelsunternehmen leisten hier ihren
Beitrag." Mit einer heute unter http://warn-mich.foodwatch.de
gestarteten E-Mail-Aktion forderte foodwatch die großen Handelsketten
auf, in Zukunft mit Aushängen in den Märkten, mit Newslettern und in
Social-Media-Kanälen über Lebensmittelwarnungen zu informieren.
Lena Blanken, Expertin für Lebensmittelhandel bei foodwatch,
erklärte: "An allen Ecken fehlt es an Klarheit: Das Lebensmittelrecht
lässt zu viele Spielräume, wann ein Rückruf erforderlich ist. Den
Behörden sind oftmals die Hände gebunden, weil sowohl die
Risikoeinschätzung als auch die öffentliche Warnung in erster Linie
Aufgabe der Unternehmen ist, die hier einen unauflösbaren
Interessenkonflikt haben. Nicht zuletzt geht fast jede Behörde
gegenüber den Unternehmen anders vor, weil es an Standards fehlt." So
gebe es keinen Katalog, auf welchem Weg eine Warnung verbreitet
werden muss - die Behörden verlangten oft nur den Versand einer
Pressemitteilung an eine Nachrichtenagentur. Newsletter,
Facebook-Seiten oder zentrale Aushangflächen im Einzelhandel blieben
vielfach ungenutzt.
2011 hatten Bund und Länder die Internetseite
lebensmittelwarnung.de als zentrale Informationsplattform gestartet -
ein Anspruch, den das Portal nach Auffassung von foodwatch nicht
erfüllt. So investierten die Betreiber kaum in die Steigerung der
Bekanntheit der Seite. Bereits zum Auftakt vor sechs Jahren
verabredeten sie in einer foodwatch vorliegenden
Bund-Länder-Vereinbarung die Einrichtung eines E-Mail-Newsletters zur
Information der Bürgerinnen und Bürger. Dieser ist bis heute nicht
umgesetzt. Hinzu komme die oftmals unnötig späte Einstellung von
Rückrufaktionen auf die Seite. Das habe auch jüngst die mangelnde
Informationspraxis der Behörden beim Skandal um Fipronil-belastete
Eier gezeigt. Beispiele aus der Auswertung von foodwatch:
- Eine Warnung vor potenziell listerienbelasteten Pilzen erschien
erst drei Tage nach der Herstellerwarnung auf der staatlichen
Internetseite - weil dazwischen Silvester und der Neujahrstag
lagen und die zuständige Behörden an Feiertagen wie an
Wochenenden grundsätzlich keine Informationen auf
lebensmittelwarnung.de einstellt.
- Erst vier Tage nach dem Rückruf eines Bio-Säuglingstees durch
den Hersteller erfuhren davon die Leser von
lebensmittelwarnung.de - weil die örtlich für diese Firma
zuständige Überwachungsbehörde zwei Tage benötigte, um die
Information an ihre obere Landesbehörde weiterzureichen, die
wiederum als einzige für die Einstellung von Meldungen aus ihrem
Bundesland in das Portal zuständig ist. Dafür benötigte sie
aufgrund von weiteren "Ermittlungen" abermals zwei Tage.
- Bei einem Nahrungsergänzungsmittel, das nicht zugelassene
pharmakologische Substanzen enthielt und dessen Konsum in selten
Fällen zu Herzinfarkten oder Schlaganfällen führen konnte,
vergingen sogar 20 Tage, bis die zuständige Behörde warnte. Sie
begründete den Verzug mit der Notwendigkeit, den
niederländischen Hersteller zunächst anzuhören. Dieser war
jedoch nicht erreichbar.
Zudem stehen mangelhafte Regelungen im deutschen und europäischen
Lebensmittelrecht dem Verbraucherschutz im Wege - schon bei der
Frage, ob es überhaupt zu einem Rückruf kommt. Selbst eine bekannte
Grenzwertüberschreitung löst demnach nicht zwingend eine
Rückrufaktion aus.
Bei der öffentlichen Information kommt es den foodwatch-Recherchen
zufolge immer wieder zum Rechtsbruch, teilweise mit Wissen der
Behörden: Sobald ein unsicheres Lebensmittel die Verbraucherinnen und
Verbraucher bereits erreicht haben könnte, darf der Hersteller nach
dem Lebensmittelrecht das Produkt nicht nur "still" zurückrufen, also
aus den Lagern räumen - er muss öffentlich über die Rücknahme
informieren. Mehrere Gesprächspartner aus Behörden und
Industriekreisen bestätigten foodwatch, dass diese öffentliche
Information nicht immer erfolge.
In ihrem Report berichtet die Verbraucherorganisation auch von
vorbildlichen Rückrufaktionen, bei denen Hersteller alles
unternahmen, um die Öffentlichkeit über alle verfügbaren Kanäle zu
warnen. Eine solch offensive Informationspolitik sei jedoch die
Ausnahme. Da das Lebensmittelrecht zahlreiche Interpretations- und
Ermessensspielräume sowie undefinierte Rechtsbegriffe enthalte, seien
Verbraucherinnen und Verbraucher vom guten Willen und der
Sachkompetenz der Unternehmen und Behörden abhängig. Die Unternehmen
haben nach dem Willen des Lebensmittelrechts die prioritäre
Verantwortung für die Risikoeinschätzung und Warnung der
Öffentlichkeit und müssen daher einen kaum aufzulösenden
Interessenkonflikt austragen. Sie müssen zwischen wirtschaftlichen
Interessen und Reputation auf der einen und einer offensiven
Informationspolitik auf der anderen Seite abwägen.
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Link:
- E-Mail-Aktion an Handelsunternehmen:
http://warn-mich.foodwatch.de
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Quellen und weiterführende Informationen:
- foodwatch-Report "Um Rückruf wird gebeten":
www.tinyurl.com/rueckrufereport
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Redaktionelle Hinweise:
- Die Auswertung von Rückrufaktionen auf lebensmittelwarnung.de
erfolgte in zwei Etappen in den Zeiträumen August 2013 bis April
2014 (51 Rückrufe) sowie Dezember 2016 bis März 2017 (41
Rückrufe).
- O-Töne von Martin Rücker für Radiojournalisten zum Download:
www.tinyurl.com/ycbdds8q
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Pressekontakt:
Dario Sarmadi, E-Mail: presse@foodwatch.de, Tel.: +49 (0)30 / 24 04
76 - 2 90
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Datum: 24.08.2017 - 11:00 Uhr
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