Betriebsbedingte Kündigungen bei Ludwig Leuchten in Mering
ID: 1524133
Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne rechtlichen Rat eines Arbeitsrechtlers! Die meisten Aufhebungsverträge sind unvorteilhaft für den Arbeitnehmer. Das gilt erst Recht, wenn man Druck aufbaut oder keine Zeit gibt, rechtlichen Rat einzuholen. Arbeitgeber, die das tun, handeln unseriös.
Überprüfen Sie jedes Abfindungs-Angebot, besprechen Sie es immer vorher mit einem Fachmann im Arbeitsrecht! Die allermeisten Abfindungs-Angebote sind zu niedrig, Arbeitgeber zahlen häufig deutlich mehr, nachdem der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreicht, oder wenn sie mit einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht verhandeln müssen.
Sagen Sie niemandem, dass Sie bereits ein anderes Arbeitsplatz-Angebot in der Tasche haben! Wenn der Arbeitgeber davon erfährt, wird er regelmäßig nur eine geringe Abfindung anbieten. Denn mit einer Abfindung "kauft" er Ihnen das Recht ab, Kündigungsschutzklage einzureichen. Und wer bereits einen anderen Job hat, der wirkt unglaubwürdig mit einer Kündigungsschutzklage, er hat eine schlechtere Verhandlungsposition, wenn es um eine hohe Abfindung geht.
Denken Sie wirtschaftlich! "Verkaufen" Sie Ihren Kündigungsschutz zu einem möglichst hohen Preis: Je stärker Ihr Kündigungsschutz, beispielsweise durch die Sozialkriterien des Kündigungsschutzgesetzes, oder weil Sie Sonderkündigungsschutz genießen, desto mehr muss Ihr Arbeitgeber anbieten als Abfindung, um zu verhindern, dass Sie sich erfolgreich auf Ihren alten Arbeitsplatz zurückklagen.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Kündigung oder zu der Abfindungssumme, die Ihnen Ihr Arbeitgeber anbietet? Rufen Sie mich gern an, kostenlos und unverbindlich sage ich Ihnen, welche Chancen ich für Ihre Kündigungsschutzklage sehe und ob es sich für Sie lohnt, für eine höhere Abfindung zu kämpfen. Ich freue mich auf Ihren Anruf!
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Datum: 28.08.2017 - 17:40 Uhr
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