Abfindung ja oder nein? Anwalt aus Baden-Baden informiert
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Ob Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung haben, kann Verhandlungssache sein
Auch wenn eine Abfindung Teil des Auflösungsvertrags ist: Unbedingt Anwalt einschalten
Oftmals verbindet der Arbeitgeber mit der Vorlage eines Aufhebungsvertrags inklusive Abfindungsklausel den Wunsch, die Sache mit dem ungewollten Mitarbeiter so schnell wie möglich vom Tisch zu haben. Doch für den gekündigten Mitarbeiter sind mit einer vorschnellen Unterschrift unter einen solchen Vertrag unter Umständen Nachteile verbunden. "Der Kündigungsgrund sollte ebenso Gegenstand einer anwaltlichen Überprüfung sein, wie die Höhe der gegebenenfalls angebotenen Abfindung. Zudem prüfen wir, ob das Kündigungsschutzgesetz angewendet werden kann", erklärt Anwalt Dr. Christian Müller.
Anwalt aus Baden-Baden: Abfindung gegen Klageverzicht? Ein besonderer "Deal" im Kündigungsfall
Arbeitet der Arbeitnehmer nämlich mehr als sechs Monate im Unternehmen und sind mehr als sechs Mitarbeiter dort beschäftigt, greift das Kündigungsschutzgesetz, und dessen Ziel ist es, dass der Arbeitnehmer an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann. Dann kann im Rahmen einer sogenannten 1a-Kündigung über eine Abfindung in einer angemessen Höhe verhandelt werden. Im Gegenzug verpflichtet sich der Arbeitnehmer, nicht vor Gericht gegen die Kündigung vorzugehen. Dr. Christian Müller: "Abfindung gegen Klageverzicht - das funktioniert jedoch nur, wenn sich beide Seiten strickt an die vereinbarten Punkte halten. Wer dem Anwalt die Verhandlungen im Kündigungsfall überlässt, legt den Grundstein dafür, einen guten Abschied aus dem Unternehmen zu finden. Das beinhaltet auch Regelungen für den Umgang mit Urlaub, Überstunden und dem Zeugnis."Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 29.08.2017 - 19:25 Uhr
Sprache: Deutsch
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