Kinder sollten keine Arzneimittel-Pakete annehmen
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können wir das nicht gutheißen. Die wohnortnahen Apotheken handeln
hier verantwortungsvoller und sorgen damit für
Arzneimittelsicherheit", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der
Bundesapothekerkammer. Er nimmt damit Bezug auf einen Bericht der
Ruhr-Nachrichten, laut dem ein Paketbote eine Arzneimittelsendung
einem Neunjährigen überreicht hat.
Grundsätzlich geben Apotheker Kindern Medikamente nur unter
Vorbehalt mit. Benkert empfiehlt Eltern deshalb, nur Erwachsene als
Boten in eine Apotheke schicken. Wer auf sich allein gestellt,
bettlägerig oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen und
einen Botendienst bestellen: Im Einzelfall bringt die Apotheke
dringend benötigte Medikamente umgehend bis an die Haustür. Täglich
leisten die etwa 20.000 Apotheken 250.000 solcher Botendienste.
Das Gesetz verbietet Apothekern zwar nicht grundsätzlich,
Arzneimittel an Kinder abzugeben. Dagegen spricht jedoch einiges:
Auch vermeintlich 'harmlose' rezeptfreie Medikamente können bei
falscher Anwendung der Gesundheit schaden oder werden von
Jugendlichen absichtlich missbräuchlich verwendet. Benkert: "Wie soll
ein Apotheker einen erwachsenen Patienten umfassend beraten, wenn er
dies über ein Kind als Boten tun soll? Kinder können beispielsweise
Einnahmehinweise nicht verstehen und deshalb auch nicht übermitteln."
Auch wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten
hat, beispielsweise um mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, kann
er sie nur mit einen Erwachsenen verlässlich besprechen.
Weitere Informationen unter www.abda.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Dr. Ursula Sellerberg, Stellv. Pressesprecherin, Tel. 030 40004-134,
u.sellerberg@abda.de
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Datum: 01.09.2017 - 11:31 Uhr
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