Ad hoc: Jerini AG: ÿbertragungsbeschluss vom 16. Juni 2009 zur Eintragung in das
Handelsregister freigegeben
(Thomson Reuters ONE) - Jerini AG / Prozess / Ad hoc: ÿbertragungsbeschluss vom 16. Juni 2009 zur Eintragung in dasHandelsregister freigegeben Ad hoc Meldung nach §15 WpHG verarbeitet und übermittelt durch Hugin. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. ------------------------------------------------------------------------------------Berlin, 11. Dezember 2009 - Das Kammergericht Berlin hat mitBeschluss vom 10. Dezember 2009 entschieden, dass die Klage gegen denBeschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Jerini AG vom 16.Juni 2009 über die ÿbertragung der Aktien der Minderheitsaktionäreauf die Shire Deutschland Investments GmbH gegen Gewährung einerangemessenen Barabfindung in Höhe von EUR 7,53 je Aktie(ÿbertragungsbeschluss) offensichtlich unbegründet ist und derEintragung des ÿbertragungsbeschlusses in das Handelsregister nichtentgegensteht. Die Entscheidung des Kammergerichts ist unanfechtbar.Die Jerini AG wird nunmehr den ÿbertragungsbeschluss zur Eintragungin das Handelsregister anmelden.ISIN: DE0006787476WKN: 678 747Zulassung: Regulierter Markt / General Standard; FrankfurterWertpapierbörseFirmensitz: Berlin, DeutschlandBei Fragen wenden Sie sich bitte an:Jerini AGChristian von VolkmannFinanzvorstandInvalidenstr. 13010115 BerlinTel.: + 49 30 97893-0Fax.: + 49 30 97893-599 --- Ende der Mitteilung ---Jerini AGInvalidenstrasse 130 Berlin DeutschlandWKN: 678747; ISIN: DE0006787476; Index: CDAX, TECH All Share, General Standard Index (Kursindex);Notiert: Freiverkehr in Bayerische Börse München, Freiverkehr in Börse Berlin, Freiverkehr in Börse Stuttgart, Freiverkehr in Hanseatische Wertpapierbörse zu Hamburg, Freiverkehr in Börse Düsseldorf, Regulierter Markt in Frankfurter Wertpapierbörse, General Standard in Frankfurter Wertpapierbörse;
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Datum: 11.12.2009 - 14:25 Uhr
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