Einschnitte in die Berufsausübung von Hebammen / Hebammenverband kritisiert Beschluss der Schiedsstelle zu Vergütung und Arbeitsorganisation
ID: 1526885
Hebammenvertreterinnen und den Gesetzlichen Krankenkassen vermitteln
sollte, hat gestern in Berlin weitreichende Einschnitte in die
Berufsausübung von freiberuflichen Hebammen beschlossen.
Beleghebammen haben ab 2018 Einschränkungen bei der Abrechnung von
Leistungen. Zukünftig sollen sie nur noch die Betreuung von zwei
Frauen gleichzeitig abrechnen können, ungeachtet der aktuellen
personellen Situation in der jeweiligen Klinik. Sie verantworten
zwanzig Prozent der Geburtshilfe in Deutschland. Der Deutsche
Hebammenverband e.V. (DHV) befürchtet, dass Beleghebammen aus der
Geburtshilfe aussteigen werden und damit Engpässe entstehen. Die
aufsuchende Wochenbettbetreuung wird durch ambulante Betreuung
ergänzt. Damit wird die in Deutschland einmalige Betreuung von Frauen
nach der Geburt zu Hause ausgehöhlt. Eine durchschnittliche Erhöhung
der Vergütung für freiberufliche Hebammenleistungen von 17 Prozent
tritt in Kraft. Bis 2020 sind keine weiteren Steigerungen möglich. Da
die Grundvergütung von Hebammen bisher gering war, hat diese Erhöhung
nach Meinung des DHV zu wenig Wirkung.
"Wir befürchten, dass die Entscheidung der Schiedsstelle
gravierende Auswirkungen auf die geburtshilfliche Versorgung von
Frauen in Deutschland haben werden", so Martina Klenk, Präsidentin
des DHV. "Es gibt massive Einschnitte in unsere Berufsausübung ohne
die Rahmenbedingungen wie beispielsweise genügend Personal
anzupassen. Eine gute Qualität in der Geburtshilfe erreichen wir mit
ausreichend Hebammen, nicht mit weniger Leistung durch Hebammen",
meint Klenk. Der Deutsche Hebammenverband fordert seit Jahren eine
Eins-zu-eins-Betreuung von einer Hebamme für eine Frau während der
Geburt. Diese intensive Betreuung ist jedoch nur mit mehr Hebammen
erreichbar. "Wir fragen uns: Wo sollen die Hebammen herkommen? Die
neuen Bestimmungen bedeuten keine Qualitätssteigerung und sind kein
Anreiz für Hebammen, in die Geburtshilfe zu gehen oder
zurückzukehren", betont Klenk. Bereits seit Jahren ziehen sich immer
mehr Hebammen aus der freiberuflichen Geburtshilfe aufgrund der
schlechten Rahmenbedingungen zurück.
Der Beschluss der Schiedsstelle gilt rückwirkend zum 15. Juli
2017. Die Strukturveränderung im Bereich der Beleghebammentätigkeit
muss umgesetzt werden bis zum 1. Januar 2018.
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Deutscher Hebammenverband e. V.
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Telefon: 030/3940 677 30
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Datum: 06.09.2017 - 10:10 Uhr
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