Apotheken dürfen keine Werbegeschenke bei preisgebundenen Arzneimitteln machen
ID: 1529756
Apotheken dürfen keine Werbegeschenke bei preisgebundenen Arzneimitteln machen
In Deutschland sind es die Verbraucher gewöhnt, dass ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel in jeder Apotheke den gleichen Preis hat. Von dieser Arzneimittelpreisverordnung dürfen die deutschen Apotheken nicht abweichen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Die Apotheken dürfen den Kunden daher keine Preisnachlässe oder Rabatte bei verschreibungspflichtigen oder sonstigen preisgebundenen Arzneimitteln gewähren oder damit werben. Der einheitliche Abgabepreis darf auch nicht dadurch umgangen werden, indem die Kunden Gutscheine oder andere Sachwerte bei dem Erwerb der Medikamente erhalten. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW mit zwei Urteilen vom 8. September 2017 entschieden (Az.: 13 A 2979/15 und 13 A 3027/15).
Den Urteilen lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Zwei Apothekerinnen warben mit Gutscheinen, die bei der Abgabe eines Rezepts eingelöst werden konnten. Gegen Vorlage des Gutscheins erhielten die Kunden ein paar Kuschelsocken oder Geschenkpapier. Die zuständige Apothekenkammer sah darin einen Verstoß gegen die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel und untersagte die Abgabe solcher Gutscheine. Die Klage der Apothekerinnen gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.
Durch die versprochenen Sachzuwendungen wie die Kuschelsocken oder das Geschenkpapier erscheine dem Verbraucher das Medikament in diesen Apotheken günstiger als in anderen. Dies sei ein Verstoß gegen die Arzneimittelpreisverordnung, da der Kunde durch die Einlösung des Gutscheins, eine Ware des täglichen Bedarfs erhalte. Unwesentlich sei, dass es sich nur um geringe Sachwerte handele. Denn die Preisbindung kenne keine Bagatellgrenze, so das OVG.
An der Preisbindung ändere auch ein Urteil des EuGH nichts, nachdem diese Preisbindungsvorschriften für ausländische Versandapotheken nicht gelten. Dieser Wettbewerbsvorteil der ausländischen Versandapotheken habe sich noch nicht gravierend zu Lasten der inländischen Apotheken ausgewirkt, erklärte das OVG.
Werbung ist für Apotheken oder andere Gesundheitseinrichtungen häufig ein schmaler Grat. Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht können scharf sanktioniert werden. Im Gewerblichen Rechtsschutz erfahrene Rechtsanwälte können beraten und bei Verstößen die entsprechenden rechtlichen Maßnahmen einleiten.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 14.09.2017 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1529756
Anzahl Zeichen: 2936
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 375 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Apotheken dürfen keine Werbegeschenke bei preisgebundenen Arzneimitteln machen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die Freibeträge
Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V). Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels
OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...
Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaft
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte
Wenn dem Wähler die Ohren dröhnen - Bahn-o-Mat zur Bundestagswahl gestartet ...
Coswig (Sachsen). Nach dem Vorbild des Wahl-O-Mats hat die Bürgerinitiative Bahnemission-Elbtal (BI) e.V. einen Bahn-o-Mat entwickelt, der bis zum Tag der Bundestagswahl am 24. September online nutzbar ist. Unter www.bahn-o-mat.de können Bürger ihre eigene Position zum Bahnlärm durch Güterzüge
NRZ: Air Berlin den Rest gegeben - von MANFRED LACHNIET ...
Wie man einem kaputten Unternehmen binnen weniger Stunden den Rest geben kann - das haben die Piloten von Air Berlin in den letzten 48 Stunden gezeigt. Ihre spontan eingereichten Krankenscheine mitsamt drastischen Flugausfällen haben die Reisenden endgültig vergrault. Nun rutschen die Buchungen
Heilbronner Stimme: Carsten Linnemann zum Juncker-Vorstoß: Erweiterung der Euro-Zone beschleunigt Weg in eine Schuldenunion ...
Der Finanzpolitiker und Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU/CSU, Carsten Linnemann, kritisiert den Euro-Vorstoß von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. Linnemann sagte der "Heilbronner Stimme" (Donnerstag): "Eine Erweiterung der
Weser-Kurier: Lindner wirft Bundesregierung fehlende Konsequenz im Umgang mit Russland vor ...
Im Umgang mit Russland hat FDP-Spitzenkandidat Christian Lindner der Bundesregierung mangelnde Dialogbereitschaft und Geradlinigkeit vorgeworfen. "Deutschland fehlt die Konsequenz, auf die atomare Abrüstung Putins zu reagieren", sagte der Bundesvorsitzende der Liberalen in einen Inter




