Zum Tag der Demokratie / ASB fordert Stärkung des Wahlrechts für Menschen mit Behinderung
ID: 1530036
Bundestagswahl aufgrund einer Behinderung nicht an die Wahlurne
treten. Zum morgigen Tag der Demokratie fordert der
Arbeiter-Samariter-Bund die Politik auf, in der kommenden
Legislaturperiode das Wahlrecht für Menschen mit Behinderung zu
stärken. "Diese Bundestagswahl sollte die letzte sein, bei der 80.000
Menschen mit Behinderung von der Wahl ausgeschlossen sind", sagte
ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch. Diese Wahlpraxis widerspreche
der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland bereits 2009
unterzeichnet habe, bekräftigte Bauch seine Forderung. "Mit der
Unterzeichnung hat sich Deutschland verpflichtet, Menschen mit
Behinderung ein gleichberechtigtes Wahlrecht einzuräumen." Dem müsse
man nun auch nachkommen.
In 14 Ländern der Europäischen Union besteht bereits das
unbeschränkte Wahlrecht für Menschen mit Behinderung bzw. das
Wahlrecht nach richterlicher Entscheidung. Auch in den Bundesländern
Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein ist das Wahlrecht für
Menschen mit Behinderung inzwischen für Landtags- und Kommunalwahlen
umgesetzt. Dies gilt allerdings noch nicht für die Bundestagswahl,
bei der Menschen mit Behinderung, die unter Betreuung für alle
Angelegenheiten stehen, vom Wahlrecht ausgeschlossen bleiben. Das
stelle laut Bauch eine Ungleichbehandlung gegenüber Personen mit
vergleichbarem Grad der Beeinträchtigungen dar, wie beispielsweise
Menschen mit Demenz, die im Vorwege eine Vorsorgevollmacht erteilt
haben und somit nicht von der Wahl ausgeschlossen seien.
"Das gleichberechtigte Wahlrecht für Menschen mit Behinderung ist
bereits europäischer Standard - Deutschland muss aufpassen, dass es
nicht dahinter zurückfällt. Acht Jahre nach Unterzeichnung der
UN-Konvention muss es möglich sein, Wege für mehr Einheitlichkeit und
Gleichberechtigung im Wahlrecht für Menschen mit den verschiedensten
Beeinträchtigungen zu finden", machte Bauch deutlich. Dafür wolle er
sich gemeinsam mit weiteren Sozialverbänden nun verstärkt einsetzen,
damit zur Bundestagswahl 2021 das Wahlrecht auch für Menschen mit
einer Betreuung für alle Angelegenheiten gelte.
Weitere Informationen finden Sie unter http://ots.de/H6yYe
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Datum: 14.09.2017 - 14:51 Uhr
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