Behandlungsfehler: 60 Prozent der gesetzlich Versicherten wissen, dass ihre Kasse sie unterstützt
ID: 1530274
wissen, dass sie von ihrer Krankenkasse im Falle eines vermuteten
Behandlungsfehlers Unterstützung erhalten. Das zeigt eine
repräsentative YouGov-Umfrage, die der AOK-Bundesverband aus Anlass
des "Tages der Patientensicherheit" am 17. September veröffentlicht.
Danach ist 60 Prozent der Befragten bekannt, dass die gesetzlichen
Krankenkassen verpflichtet sind, ihre Versicherten bei der Verfolgung
von Schadenersatzansprüchen aufgrund eines vermuteten ärztlichen
Behandlungsfehlers zu unterstützen. Zwei Drittel aller Befragten sind
zudem darüber informiert, dass diese Unterstützung der Kassen
kostenfrei ist. 70 Prozent halten die gesetzliche Verpflichtung der
Kassen zur Unterstützung ihrer Versicherten für sehr wichtig oder
äußerst wichtig. Im Rahmen der repräsentativen Online-Umfrage wurden
1.816 gesetzlich krankenversicherte Personen befragt.
"Wir bieten unseren Versicherten, die einen Fehler vermuten, schon
seit dem Jahr 2000 bundesweit umfangreiche Unterstützung an. Dieses
Angebot wird intensiv genutzt", berichtet Martin Litsch,
Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. So sind im Rahmen des
professionellen Behandlungsfehler-Managements der AOK allein im
vergangen Jahr insgesamt 15.104 neue Fälle von vermuteten
Behandlungs- oder Pflegefehlern gemeldet worden. Die meisten
Verdachtsfälle betrafen chirurgische oder unfallchirurgische
Eingriffe, gefolgt von den Fachgebieten Orthopädie, Innere Medizin
und Zahnmedizin. Knapp ein Viertel der gemeldeten Verdachtsfälle
wurde im Rahmen der Beratung durch spezialisierte Mitarbeiter und
überwiegend mit Unterstützung des Medizinischen Dienstes der
Krankenversicherung (MDK) bestätigt. "Es ist uns wichtig, die
betroffenen Versicherten mit ihren oft gravierenden Problemen nicht
allein zu lassen. Unsere Fachleute beraten die Betroffenen und helfen
dabei, medizinische Behandlungsabläufe und Pflegeprozesse zu
bewerten. Auf Wunsch des Versicherten fordern sie die
Behandlungsunterlagen an, die dann medizinisch und juristisch geprüft
werden", so Litsch.
Die AOK setzt sich zudem dafür ein, dass Behandlungsfehler
schneller und patientenorientierter aufgeklärt werden können. Dazu
müssen die Regelungen des Patientenrechtegesetzes von 2013
nachgebessert werden: "Wir brauchen Änderungen bei der Hinweispflicht
des behandelnden Arztes auf einen Behandlungsfehler", fordert Litsch.
"Außerdem müssen die Regelungen zum Nachweis eines Fehlers durch den
Patienten erleichtert werden. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit
für den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden sollte künftig für
den Nachweis ausreichen." Bis die Hürden für den Nachweis eines
Behandlungsfehlers wirksam reduziert werden, fordert die AOK einen
Entschädigungs- und Härtefallfonds als Übergangslösung: "In einem
Modellversuch sollte erprobt werden, ob sich durch einen solchen
Fonds die finanziellen Lasten für die besonders schwer betroffenen
Versicherten bis zum Abschluss der Verfahren verringern lassen", so
Litsch.
Die AOK unterstützt die betroffenen Versicherten nicht nur bei der
Aufklärung vermuteter Behandlungs- oder Pflegefehler, sondern auch
bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Dies geschieht etwa
durch ergänzende medizinische Stellungnahmen bei Verhandlungen mit
Haftpflichtversicherungen oder im Rechtsstreit. Weniger bekannt ist,
dass auch den Kassen selbst Schadenersatz zusteht: Die aktuelle
YouGov-Befragung zeigt, dass nur 44 Prozent der Befragten wissen,
dass die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, selbst
Schadenersatzansprüche gegenüber den Ärzten geltend zu machen, denen
ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Nach Information über die
aktuelle Rechtslage bewerten 61 Prozent der Befragten diese Regelung
als sehr wichtig oder äußerst wichtig. Die Folgekosten von
fehlerhaften Behandlungen für die Beitragszahler sind hoch: So
erhielten allein die AOKs im vergangenen Jahr Schadenersatz-Zahlungen
in Höhe von 34 Millionen Euro im Bereich der Krankenversicherung und
knapp 7,7 Millionen Euro in der Pflegeversicherung. Diese Mittel
fließen an die Versichertengemeinschaft der AOK zurück.
Mit einer Faktenbox zum Thema ermutigt die AOK ihre Versicherten,
einem vermuteten Fehler nachzugehen und sich dazu Unterstützung bei
ihrer Krankenkasse zu holen. "Selbst wenn sich ein Verdacht nicht
bestätigt, kann die Klärung für Gewissheit und Vertrauen bei allen
Beteiligten sorgen", betont AOK-Vorstand Martin Litsch. Im
Aktionsbündnis Patientensicherheit setzt sich die AOK seit der
Gründung im Jahr 2005 dafür ein, dass Behandlungsfehler gar nicht
erst entstehen. Ein weiteres Anliegen ist der offene Umgang mit
Fehlern und die Entwicklung einer "Fehlerkultur" im Gesundheitswesen.
Die verwendeten Daten beruhen auf einer Online-Umfrage der YouGov
Deutschland GmbH, an der vom 4. bis zum 7. August 2017 insgesamt
2.063 Personen teilnahmen - davon 1.816 Personen, die gesetzlich
krankenversichert sind. Die Ergebnisse wurden gewichtet und sind
repräsentativ für die deutsche Bevölkerung ab 18 Jahren.
Faktenbox zum Thema Behandlungsfehler: www.aok.de/faktenboxen
Informationen für Versicherte: www.aok.de/behandlungsfehler
Pressekontakt:
Dr. Kai Behrens
Tel.: 030 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de
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Datum: 15.09.2017 - 10:00 Uhr
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