Einführung gestaffelter Zuschüsse im Einbruchschutz

Einführung gestaffelter Zuschüsse im Einbruchschutz

ID: 1531227
(ots) -

- 20 % Zuschuss für Investitionen bis zu 1.000 EUR
- 10 % Zuschuss für weitere Investitionen über 1.000 EUR
- Verbesserte Förderung insbesondere für kleinere Vorhaben

Mit dem Zuschussprogramm "Altersgerecht Umbauen" fördert die KfW
auch Maßnahmen zum Einbruchschutz von Hauseigentümern (Ein- und
Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen) und Mietern. Ab sofort
gelten beim Einbruchschutz gestaffelte Zuschüsse. Die ersten 1.000
EUR der förderfähigen Investitionskosten werden nun mit 20 % (vorher
10 %) bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die
über 1.000 EUR hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von 10 %
gewährt. Diese neue gestaffelte Förderung gilt pro Antragsteller und
Gebäude.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks: "Die hohe Nachfrage nach
unseren Zuschüssen zeigt, dass es beim Einbruchschutz einen großen
Bedarf gibt. Wir haben die Zuschussförderung deshalb weiter
verbessert. Wir wollen privaten Hauseigentümern und vor allem auch
Mietern durch höhere Zuschüsse künftig noch stärker dabei helfen,
auch kleinere Einbruchschutzmaßnahmen in den eigenen vier Wänden
durchzuführen."

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière: "Der Einbruch in die
eigenen vier Wände ist für die Betroffenen ein massiver Eingriff, der
häufig zu anhaltender Verunsicherung und Ängsten führt. Neben dem
materiellen Schaden ist die Verletzung von Privat- und Intimsphäre
die oftmals mindestens ebenso bedeutende Beeinträchtigung. Gegen
Wohnungseinbruch hilft auch Eigenvorsorge. Dabei helfen wir. Das
Förderprogramm wird stark nachgefragt und wirkt. Wir wollen
Mieterinnen und Mieter noch stärker unterstützen. Dies erreichen wir
mit der Einführung gestaffelter Zuschüsse."

"Mit der Neuerung der KfW-Zuschussförderung für den Einbruchschutz


wollen wir die Attraktivität von kleinvolumigen Investitionsmaßnahmen
weiter steigern", sagt Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW
Bankengruppe. "Bereits mit geringen Beträgen können Eigentümer und
Mieter ihre Wohnungen und Häuser gegen Einbruch sinnvoll schützen.
Dies wird nun durch die gestaffelte Zuschussregelung betont."

Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal
gestellt werden. Die Mindestinvestitionssumme zur Antragsstellung
liegt bei 500 EUR. Die Maßnahmen müssen durch ein Fachunternehmen des
Handwerks ausgeführt werden und werden bis zu einem
Investitionsvolumen von max. 15.000 EUR pro Wohneinheit bezuschusst.

Seit November 2015 gewährt die KfW im Auftrag des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) Zuschüsse für einbruchhemmende Maßnahmen. Bis zum 30.06.2017
wurden über 120.000 Wohneinheiten gefördert.

Bei der Antragsstellung ist zukünftig eine Sperrfrist zu beachten,
um eine breite Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen für viele
Bauherren zu ermöglichen: Daher können bereits einmal geförderte
Investoren erneute Zuschussanträge für Baumaßnahmen am gleichen
Gebäude erst 12 Monate nach der ersten Förderzusage stellen.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten finden Sie unter:
www.kfw.de/einbruchschutz.



Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM), Sybille Bauernfeind
Tel. +49 (0)69 7431 2038, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: Sybille.bauernfeind@kfw.de, Internet: www.kfw.de

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Datum: 19.09.2017 - 10:00 Uhr
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