Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Verwaltungsrecht

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Verwaltungsrecht

ID: 1531421

Münchner Oktoberfest: Strenge Regeln fürältere Fahrgeschäfte



(firmenpresse) - Auch ältere Fahrgeschäfte auf Jahrmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen müssen zum Schutz der Benutzer aktuelle Sicherheitsbestimmungen einhalten. So entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im Falle eines 25 Jahre alten Fahrgeschäfts auf dem Münchner Oktoberfest.

BayVGH, Az. 2 B 17.543



Hintergrundinformation:

Wenn wieder Jahrmarkt- oder Oktoberfestzeit ist, strömen Kinder und Jugendliche zu den Fahrgeschäften. Zu Unfällen wegen technischer Probleme kommt es sehr selten. Aber: Manche Fahrgeschäfte sind schon recht betagt. Damit Eltern sich keine Sorgen um ihre Kinder machen müssen, versucht der Gesetzgeber, mit vielen Vorgaben für maximale Sicherheit zu sorgen. So brauchen Fahrgeschäfte wie Karussells, Riesenräder oder Luftschaukeln eine sogenannte Ausführungsgenehmigung, die regelmäßig zu erneuern ist. Dazu kommen technische Prüfungen durch Prüfunternehmen, deren Zeitabstand vom Bundesland und vom Typ des Fahrgeschäfts abhängt - meist ein bis zwei Jahre. Zudem muss vor jeder Inbetriebnahme beim Aufbau eines mobilen Fahrgeschäfts eine sogenannte Gebrauchsabnahme stattfinden. Der Fall: Ein Münchner Schausteller, der ein auf dem Oktoberfest bekanntes Fahrgeschäft betrieb, hatte von der zuständigen Prüfstelle die Auflage erhalten, sein Fahrgeschäft an neue technische Vorgaben anzupassen, die in der Norm DIN EN 13814 geregelt sind. Ohne die Einhaltung der neuen Regeln konnte er keine weitere Genehmigung für den Betrieb bekommen. Der Schausteller klagte nun gegen die Prüforganisation. Er war der Meinung, dass es für sein 25 Jahre altes Fahrgeschäft einen Bestandsschutz geben müsse. Bisher war die Sicherheit immer nach einer älteren technischen Norm beurteilt worden. Unfälle hatte es nie gegeben. Der Schausteller verwies auch auf die hohen Kosten bei Umbaumaßnahmen und technischen Prüfungen. In erster Instanz gewann er den Prozess. Das Urteil: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hob das Urteil der ersten Instanz wieder auf. Nach Informationen des D.A.S. Leistungsservice erklärte das Gericht, dass die DIN EN 13814 wirksam als technische Baubestimmung eingeführt und damit nach dem bayerischen Baurecht verbindlich geworden sei. Die strengeren technischen Anforderungen beachteten das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Die bisher angewendete technische Norm stamme von 1983. Bei Fahrgeschäften sei zu beachten, dass die Gefahr durch Materialermüdung mit jedem Auf- und Abbau zunehme. Je älter ein technisches Regelwerk sei, umso weniger könne es die Gefahren einer jahrzehntelangen Nutzung berücksichtigen. Obendrein habe es seit 1983 viele neue Erkenntnisse über Materialermüdung bei Metallen gegeben. Technische Normen könnten sich ändern - davor gebe es keinen Schutz. Zwar seien die Umbaukosten schwer einzuschätzen, diese seien jedoch durch den Sicherheitsgewinn gerechtfertigt. Dass es bei dem Fahrgeschäft nie einen Unfall gegeben habe, sei nicht relevant - denn es gehe ja um den Sicherheitsgewinn in der Zukunft.



Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18. Mai 2017, Az. 2 B 17.543







Weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.



Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.



Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.



Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
das(at)hartzkom.de
089 99846116
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  Gespräche mit Valentino - kleine Anregungen zu größerer Bewusstheit Hilfe nach Maß
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.09.2017 - 14:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1531421
Anzahl Zeichen: 3973

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Familie & Kinder



Diese Pressemitteilung wurde bisher 436 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Verwaltungsrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht ...
Ein Schwammwischer, der an Tankstellen für die Scheibenreinigung bereitliegt, dient nicht zum Vorwaschen des Autos vor dem Besuch der Waschanlage. Verursacht ein Kunde mit dem Wischer Kratzer auf der Motorhaube seines Autos, kann er den Tankstellenbetreiber daher nicht auf Schadenersatz verklagen.

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht ...
Verspricht ein Reisebüro einem Kunden, seine Sonderwünsche zu berücksichtigen, und die Buchungsbestätigung des Veranstalters geht darauf nicht ein, so gelten sie als vereinbart. Der Veranstalter muss die Wünsche dann umsetzen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leis

Vorsicht vor Mahnungen per E-Mail - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice ...
"Letzte Mahnung" - bei diesen Worten in der Betreffzeile oder in einer E-Mail selbst heißt es: Vorsicht! Denn immer häufiger sind gefälschte Inkassomails im Umlauf. Für den Empfänger ist es oft schwer nachzuvollziehen, ob die Zahlungsaufforderung gerechtfertigt ist. Diesen Umstand mac


Weitere Mitteilungen von D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH


Gespräche mit Valentino - kleine Anregungen zu größerer Bewusstheit ...
Es gibt auf der Welt immer mehr unzufriedene Menschen. Leider wissen die meisten nicht, wie sie ihrer Unzufriedenheit entkommen können und wie diese überhaupt entstanden ist. Oft sind es die Lernprozesse unserer eigenen Kultur, die sich als hinderlich für unsere eigene Entwicklung erweisen, vor a

Franz Baumhögger's Hundesprechstunde ...
Als noch niemand von "BARF" (biologisch artgerechte Rohfütterung) sprach, ernährte Franz Baumhögger seine Hunde bereits mit Fleisch. Vor 25 Jahren gründete er dann Houndexperts und beliefert seit dem Hundehalter mit seinem eigenen Lieferservice. Seit vielen Jahren schon können die

FIZZY, das neue günstige Kinderwagen 3 in 1 Komplettset von BEBEBI©. ...
Mit beispielloser Konsequenz schöpft der neue 3 in 1 Kombikinderwagen FIZZY von BEBEBI© im Test 2017 alle aktuellen Möglichkeiten aus! Angefangen von der Technik bis zur letzten vollendeten Design-Vision bietet dieses schöne Modell rundum alles, was ein Kinderwagen haben sollte. Der Wagen ist ei

Der wundersam geschaffene Mensch - Lebenshilfe für ein ausgeglicheneres Leben ...
Charaktereigenschaften sind Bestandteil des Lebens aller Menschen. Manche Charaktereigenschaften teilen wir oft mit anderen, manche kommen eher selten vor. Viele Gedanken verschwenden wir jedoch meist nicht an dieses Thema. Anni Mai macht in ihrem ersten Buch jedoch deutlich, dass wir mehr über Cha


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z