Erholung festigen - Wachstumskräfte stärken - öffentliche Haushalte konsolidieren
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Erholung festigen - Wachstumskräfte stärken - öffentliche Haushalte konsolidieren
Konjunkturrat der öffentlichen Hand tagt in Berlin
Rainer Brüderle, Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
Bundesminister Brüderle: "Die deutsche Wirtschaft befindet sich nach dem tiefsten Einbruch der Nachkriegszeit auf Erholungskurs. Die vor uns liegende Wegstrecke bleibt aber schwierig. Es gilt jetzt, die Erholung zu festigen und in eine langfristige Wachstumsdynamik zu überführen. Eine zentrale Aufgabe für die Wirtschaftspolitik bleibt die Stärkung des Wachstumspotenzials. Dazu gehören nach meiner Auffassung auch Reformen des Einkommensteuertarifs - wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Das steht nicht im Widerspruch zur Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung. Die werden wir nach Überwindung der Krise entschieden angehen. Wir müssen aber auf einen stabilen Wachstumspfad kommen, um die öffentlichen Haushalte langfristig sanieren zu können. Sowohl für die Haushaltssanierung als auch für die Stärkung der marktwirtschaftlichen Wachstumskräfte ist ab 2011 eine Rückführung des staatliche Krisenengagements notwendig."
In der Sitzung wurden auch Finanzierungsprobleme der Unternehmen im beginnenden Aufschwung angesprochen. Nach übereinstimmender Auffassung besteht bisher keine flächendeckende Kreditklemme. Da sich die Kreditkonditionen aber zunehmend verschlechtern, waren sich die Teilnehmer darin einig, dass die Situation weiter sorgfältig beobachtet werden muss. Bundesminister Brüderle bat die Länderkollegen um Unterstützung für die Arbeit des Kreditmediators, Herrn Metternich.
Die Bundesregierung wird ihre aktualisierte Wachstumsprojektion mit dem Jahreswirtschaftsbericht am 27. Januar 2010 vorlegen.
Zum Hintergrund:
Der Konjunkturrat für die öffentliche Hand ist eines der traditionsreichen Koordinierungs- und Beratungsgremien im föderalen System in Deutschland; der Rat tagte vor über vierzig Jahren im Mai 1969 zum ersten Mal. Mitglieder des Konjunkturrats sind der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, der Bundesminister der Finanzen, die Wirtschaftsminister und -senatoren der Bundesländer sowie Vertreter der Gemeinden und der Gemeindeverbände. Auch die Deutsche Bundesbank kann an den Beratungen des Konjunkturrats teilnehmen. Den Vorsitz führt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie. Die gesetzliche Aufgabe des Konjunkturrats (§ 18 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz) besteht im Wesentlichen in der Beratung von Maßnahmen zur Förderung von Stabilität und Wachstum.
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Datum: 16.01.2010 - 00:49 Uhr
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