NOZ: NOZ: Große Teile der Metallindustrie unterlaufen Regeln zum Schutz von Leiharbeitern
ID: 1532233
Regeln zum Schutz von Leiharbeitern
13 Tarifverträge erlauben Ausnahmen zur Einsatzdauer - Grüne
kritisieren Gesetz als Mogelpackung
Osnabrück. Die neuen Regeln zum Schutz von Leiharbeitern werden
von großen Teilen der Metall- und Elektroindustrie in Deutschland
unterlaufen. 13 regional geltende Tarifverträge erlauben inzwischen
Abweichungen von der gesetzlichen Regelung, wonach Leiharbeiter
höchstens 18 Monate lang in einer Firma eingesetzt werden dürfen. Das
geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen
hervor, die der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Donnerstag) vorliegt.
Wie die Einträge im Tarifregister des Bundesarbeitsministeriums
zeigen, überschreiten Tarifverträge in elf Bundesländern diese Grenze
und nutzen damit eine Übergangsfrist. Wie viele Leiharbeiter davon
betroffen sind, kann die Bundesregierung nicht sagen. Das
Bundesarbeitsministerium verwies darauf, dass die
Tarifvertragsparteien "noch bis Oktober 2018 Zeit haben, um
abweichende Regelungen zu treffen". Experten gehen davon aus, dass
noch zahlreiche weitere Branchentarifverträge hinzukommen, um die
Höchsteinsatzdauer zu umgehen. Die neue Vorschrift war mit der
Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes am 1. April eingeführt
worden. Sie soll Leiharbeiter - die zumeist schlechter bezahlt werden
- davor schützen, dass sie immer wieder auf derselben Stelle
eingesetzt werden, ohne eine Festanstellung zu bekommen. In der
Praxis verlängern viele Unternehmen, etwa Autohersteller, die
Einsatzzeit von Leiharbeitern einfach auf 48 Monate, um Lohnkosten zu
sparen. Branchenkenner verweisen aber darauf, dass auch die
Gewerkschaften durchaus ein Interesse an diesen Leiharbeitsverträgen
haben, um die Stammbelegschaft zu schützen. Die
Grünen-Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke kritisierte: "Die
Höchstüberlassungsdauer ist eine Mogelpackung, denn sie begrenzt
Leiharbeit in keiner Weise." In ihrem Wahlprogramm fordern die
Grünen, dass Leiharbeiter vom ersten Tag an mindestens den gleichen
Lohn erhalten wie Stammbeschäftigte - und zusätzlich eine
Flexibilitätsprämie. Müller-Gemmeke sagte: "Das wäre gerecht und
davon würden die Leiharbeitskräfte tatsächlich profitieren."
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Datum: 21.09.2017 - 05:00 Uhr
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