Sprühanwendungen gegen Eichenprozessionsspinner bewerten / Exposition von Beschäftigten und unbeteiligten Dritten ermittelt
ID: 1532371
produziert in ihren Brennhaaren ein starkes Nesselgift. Daher müssen
die Larven dieses Schmetterlings oft bekämpft werden, wenn sie Eichen
in Wohngebieten oder öffentlich zugänglichen Bereichen befallen. Dies
kann durch das Versprühen entsprechender Mittel erfolgen. Jedoch
standen bislang keine Daten für diese biozide Anwendung zur
Verfügung, um Risiken für die Beschäftigten und unbeteiligte Dritte
abschätzen zu können. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin (BAuA) schloss diese Lücke. In Feldstudien untersuchte
sie, wie stark Beschäftigte oder unbeteiligte Dritte bei
Sprühanwendungen den verwendeten Wirkstoffen ausgesetzt sind. Der
Bericht "Vergleichende Untersuchung zur Exposition von Arbeitnehmern
und Dritten bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels
Sprühanwendungen" ist jetzt erschienen. Während unbeteiligte Dritte
bei ausreichendem Abstand vergleichsweise gering exponiert sind, sind
die Anwender besonders dann stärker belastet, wenn sie das Mittel
handgeführt statt mit einer Sprühkanone versprühen. Anhand der Daten
wurde ein zuverlässiges Modell entwickelt, das bei der Zulassung von
Biozidprodukten eingesetzt wird.
Der Eichenprozessionsspinner befällt Eichen, die sich auch in der
Nähe von Wohngebieten und öffentlichen Bereichen wie Parks oder
Alleen befinden können. Ab dem dritten Larvenstadium entwickeln seine
Raupen Brennhaare, die das starke Nesselgift Thaumetopoein enthalten.
Der Kontakt mit den Brennhaaren führt zu gesundheitlichen
Beeinträchtigungen wie Hautirritationen, Atembeschwerden oder
pseudoallergischen Reaktionen. Vor dem dritten Larvenstadium können
die Raupen per Sprühanwendung mit Insektiziden bekämpft werden.
Erfolgt die Bekämpfung des Spinners mit Insektiziden zum Schutz
des Menschen, greift die europäische Biozidverordnung. Dabei dürfen
in der Europäischen Union zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt nur
Biozidprodukte verwendet werden, wenn ihre sichere Verwendung geprüft
und sie zugelassen wurden. Im Zulassungsverfahren für Biozidprodukte
erfolgt deshalb eine Risikobewertung, die auf einer
Expositionsabschätzung beruht. Das BAuA-Projekt schloss eine
Datenlücke, da Expositionsdaten im Bereich der bioziden Anwendung
bislang fehlten. Dazu begleitete die BAuA drei schädlingsbekämpfende
Firmen und führte Messungen bei der Ausbringung der Mittel durch. Die
Sprühanwendung erfolgte dabei mit handgeführten Motorsprühgeräten
oder mit Sprühkanonen. Die Messungen erfassten, wie stark die
Beschäftigten dem Wirkstoff über die Haut und die Atemwege ausgesetzt
waren. Sie berücksichtigten alle mit den Anwendungen
zusammenhängenden Tätigkeiten, die von der Zubereitung der Sprühbrühe
über die Anwendung bis hin zur Reinigung der Geräte reichen.
Die Auswertung der Daten zeigt, dass die Beschäftigten bei der
Arbeit mit einem Motorsprühgerät stärker dem Sprühnebel ausgesetzt
sind als bei der Arbeit mit einer Sprühkanone, bei der sie sich
während der Ausbringung in der Fahrerkabine befinden. Bei beiden
Anwendungsverfahren kommen die Anwender jedoch schon während des
Ansetzens der Sprühbrühe und dem Befüllen des Tanks mit dem Wirkstoff
in Berührung. Unbeteiligte Dritte sind im Vergleich zu Anwendern
deutlich niedriger belastet, wenn sie sich in einem Abstand von mehr
als fünf Metern zum Sprühnebel befinden.
Durch systematische Auswertung der Messergebnisse wurde eine
Datenbasis geschaffen, mit der die Risiken von Beschäftigten und
unbeteiligten Dritten bei der Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners durch Sprühanwendungen bewertet werden
können. Dies ist eine wichtige Voraussetzung sowohl für die Zulassung
von Biozidprodukten als auch für die Festlegung passgerechter
Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und unbeteiligter Dritter.
"Vergleichende Untersuchung zur Exposition von Arbeitnehmern und
Dritten bei der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners mittels
Sprühanwendungen"; Anja Schäferhenrich, Anja Baumgärtel, Michael
Roitzsch, Frank Burgmann, Katrin Ludwig-Fischer, Claudia Großkopf,
Thomas Göen, Ralf Hebisch, Urs Schlüter; 1. Auflage; Dortmund;
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2017; 176 Seiten;
DOI: 10.21934/baua:bericht2017071. Den Bericht gibt es im PDF-Format
im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/publikationen. Aufgrund
seiner Bedeutung für die Risikobewertung im europäischen
Biozidverfahren wurde auch eine englische Fassung veröffentlicht.
Direkter Link: www.baua.de/dok/8719756, englische Fassung
www.baua.de/dok/8728690
Forschung für Arbeit und Gesundheit
Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen stehen für sozialen
Fortschritt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Die Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) forscht und entwickelt im
Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, fördert den
Wissenstransfer in die Praxis, berät die Politik und erfüllt
hoheitliche Aufgaben - im Gefahrstoffrecht, bei der Produktsicherheit
und mit dem Gesundheitsdatenarchiv. Die BAuA ist eine
Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Über 700 Beschäftigte
arbeiten an den Standorten in Dortmund, Berlin und Dresden sowie in
der Außenstelle Chemnitz. www.baua.de
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Jörg Feldmann
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Gruppe 6.1, Pressearbeit
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
44149 Dortmund
Tel.: 0231 9071-2330
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Datum: 21.09.2017 - 10:33 Uhr
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