Achtung Hochspannung - Gefahren beim Drachen steigen lassen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Verletzt der Lenker beim Drachen steigen lassen andere Personen oder kommt es zu einem Sachschaden, ist der Verursacher gesetzlich verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Im Extremfall kann dies zu schmerzhaften finanziellen Belastungen führen. Deshalb ist eine Privathaftpflichtversicherung unbedingt erforderlich. Sie übernimmt grundsätzlich die gesetzliche Haftpflicht für verursachte Schäden, die beim Lenken von Drachen verursacht wurden. Jedoch nur, wenn diese ohne Motoren und Treibsätze sind und nicht mehr als fünf Kilogramm Fluggewicht haben. „Dennoch empfiehlt es sich, den bestehenden Versicherungsvertrag zu überprüfen“, so Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
Zudem gilt in Deutschland jeder Drache nach der Luftverkehrsordnung als Luftfahrzeug. Zu Flugplätzen ist zum Beispiel ein Abstand von drei Kilometern einzuhalten. Selbst der kleinste Papierdrachen unterliegen strengen Vorschriften, die beim Drachen steigen lassen beachtet werden müssen. So sind beispielsweise nach der Luftverkehrsordnung nur Drachen mit einer 100 m langen Schnur erlaubt, um Gefahren zu vermeiden. Die Verwendung einer längeren Drachenschnur muss von der zuständigen Luftfahrtbehörde genehmigt werden. Darüber hinaus sollten Drachenfreunde die Nähe von Freileitungen oder Antennenanlagen wegen erhöhter Unfallgefahr meiden.
Die GVI bietet unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ einen kostenlosen „Versicherungs-Check “ zur Überprüfung einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung an. Auch können Sie die Reglungen zur Luftverkehrsordnung für das Drachen steigen lassen abrufen.
(Text: 2.133 Zeichen mit Leerzeichen und ohne Überschrift)
(Überschrift: 59 Zeichen)
Schlagwörter:
Gefahren, Drachen, steigen, lassen
Über uns:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und Kosten zu senken.
Presse-Service:
Weitere Pressemitteilungen finden Sie unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik Presse.
Gerne stehen wir Redaktionen auch als Experte, z.B. für Telefonaktionen, zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle, Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck, Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann: 07131-91332-12
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90; 74080 Heilbronn;
Telefon (0 71 31) 9 13 32-0;
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info@geldundverbraucher.de;
Internet: http://www.geldundverbraucher.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 28.09.2017 - 11:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1535026
Anzahl Zeichen: 3665
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 28.09.2017
Diese Pressemitteilung wurde bisher 517 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Achtung Hochspannung - Gefahren beim Drachen steigen lassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder
Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero
Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf
Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Datenschutz-Grundverordnung meistern - Technik trifft Recht ...
Hamburg, 28.09.2017 - Prevolution, Spezialist für integriertes Service- und Information-Management, führt gemeinsam mit der internationalen Wirtschaftskanzlei Dentons eine Veranstaltungsreihe zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) durch. In der Veranstaltung an fünf Standorten
Preiswert heizen mitÖl und Gas ...
Vielen Mietern flattert sie derzeit ins Haus ? die Heizkostenabrechnung. Das bedeutet in diesem Jahr eventuell sogar etwas Gutes. Bedingt durch milde Temperaturen werden die meisten Mieter für den Winter 2016/2017 nicht mit Nachzahlungen rechnen müssen. In vielen Fällen winken sogar Rückzahlung
Weitergabe von Daten durch KBA ...
Das Kraftfahrzeugbundesamt (KBA) darf der örtlichen Zulassungsstelle Daten von Fahrzeugen mit unzulässiger Abschalteinrichtung weitergeben. Das hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschieden und eine vorinstanzliche Entscheidung bestätigt Im konkreten Fall hatte das KBA der Volkswagen AG a
Versorgungsehe: Witwe geht leer aus ...
Nach dem Tod des rentenversicherten Ehegatten hat der hinterbliebene Ehegatte, der nicht wieder geheiratet hat, einen Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente, die im Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) geregelt ist. Wird eine Entscheidung zur Heirat allerdings erst gefasst, nachdem bei einem Partner ei




