Razzia bei Großbank UBS - Kunden rücken ins Visier der Steuerfahnder
ID: 1536017
Razzia bei Großbank UBS - Kunden rücken ins Visier der Steuerfahnder

(firmenpresse) - Kunden der Schweizer Großbank UBS müssen befürchten, dass bald die Steuerfahndung vor der Tür steht. Die Staatsanwaltschaft Bochum führte eine Razzia an verschiedenen Standorten der UBS durch.
Nach Angaben der Wirtschaftswoche waren an der groß angelegten Razzia rund 130 Staatsanwälte und Steuerfahnder beteiligt. Die Fahnder gehen dem Verdacht nach, dass Erträge aus Kapitalanlagen bei der UBS Luxembourg S.A., die heute als UBS Europe S.E. firmiert, nicht ordnungsgemäß angegeben und vor dem deutschen Fiskus verborgen wurden. Die Vorwürfe betreffen sowohl die Einkommensteuererklärungen als auch Erbschaftssteuererklärungen. Ins Visier der Ermittler sind Medienangaben zu Folge UBS-Kunden aus dem gesamten Bundesgebiet geraten.
Die Steuerfahndung wurde aufgrund eines Datensatzes, den das Land NRW gekauft und ausgewertet hat, aktiv. Der Datensatz soll Informationen zu rund 2000 Kunden der Schweizer Großbank enthalten.
Betroffenen Kunden der UBS-Bank droht nun ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer empfiehlt den Kunden, umgehend zu handeln. Denn bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen drastische Strafen. Neben hohen Geldstrafen können auch Freiheitsstrafen verhängt werden. In besonders schweren Fällen droht eine Gefängnisstrafe von bis zu zehn Jahren. Daher ist die kompetente rechtliche Beratung von im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrenen Rechtsanwälten unerlässlich.
Sollte es zu Durchsuchungen der Privat- oder Geschäftsräume kommen, sollte unbedingt ein Rechtsanwalt anwesend sein, damit der Verdächtige seine Rechte auch umfassend wahrnehmen kann. Im Einzelfall kann zudem geprüft werden, ob noch eine strafbefreiende Selbstanzeige möglich ist.
Ist eine Selbstanzeige nicht mehr möglich, gilt es in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten eine wirkungsvolle Verteidigungsstrategie abzustimmen. Zunächst geht es darum, den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu widerlegen oder eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen. Darüber hinaus kann eine wirkungsvolle Verteidigung aber auch erheblichen Einfluss auf das Strafmaß haben.
Um von Anfang an eine wirkungsvolle Strategie zu entwickeln, sollten beschuldigte UBS-Kunden umgehend handeln und das weitere Vorgehen mit ihren Rechtsanwälten eng abstimmen. In vielen Fällen ist es möglich, ein gerichtliches Hauptverfahren abzuwenden.
https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstrafrecht.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Datum: 02.10.2017 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1536017
Anzahl Zeichen: 2794
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 650 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Razzia bei Großbank UBS - Kunden rücken ins Visier der Steuerfahnder"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die Freibeträge
Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V). Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels
OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...
Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaft
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte
Dinge des Alltags ...
Improvisationstheater und Ausstellung an einem Abend? FGKH und die Kunsthalle Mainz machen es möglich! An diesem Abend erwartet Sie eine unterhaltsame Theatershow inspiriert durch das aktuelle Ausstellungsthema der Kunsthalle: ?Verschwinden?. Erleben Sie, welcher Zauber in alltäglichen Gegenstän
WAZ:Ärztekammer-Präsidenten in NRW dringen auf neue Zulassungsregeln für Medizinstudenten ...
Führende Vertreter der Ärzteschaft in NRW plädieren für eine Abschaffung des Numerus clausus (NC) als zentrales Auswahlkriterium für die Zulassung zum Medizinstudium. Die Abiturnote dürfe nicht länger maßgeblich entscheidend dafür sein, welche Bewerber einen der knapp 11.000 begehrten un
Rheinische Post: Sieben Prozent aller Beschäftigten arbeiten regelmäßig auf Abruf ...
Sieben Prozent der über 30 Millionen abhängig Beschäftigten in Deutschland arbeiten mindestens an einem Tag im Monat nicht nach festen Arbeitszeiten, sondern nur "auf Abruf". Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion hervor, die der in
Badische Zeitung: Die Katalonien-Abstimmung: Eine Regierung hat versagt / Kommentar von Martin Dahms ...
Gewiss, ausgelöst hat es die Regionalregierung unter Carles Puigdemont, der sich über alle Gesetze hinweggesetzt hat. Dafür gibt es keine Entschuldigung. Aber Separatisten zu beschimpfen, hilft jetzt auch nicht weiter. Wenn noch etwas im spanisch-katalanischen Verhältnis zu retten sein sol




