2016: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 5,7 %

2016: Anstieg der Verfahren zur Kindeswohlgefährdung um 5,7 %

ID: 1536432
(ots) - Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr
2016 rund 136 900 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des
Kindeswohls durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter
mitteilt, bedeutet dies einen Anstieg um 5,7 % gegenüber dem Vorjahr.

Von allen Verfahren bewerteten die Jugendämter 21 600 eindeutig
als Kindeswohlgefährdungen ("akute Kindeswohlgefährdung"). Hier gab
es gegenüber 2015 einen Anstieg um 3,7 %. Bei 24 200 Verfahren (+ 0,1
%) konnte eine Gefährdung des Kindes nicht ausgeschlossen werden
("latente Kindeswohlgefährdung"). In rund 46 600 Fällen (+ 8,0 %)
kamen die Fachkräfte des Jugendamtes zu dem Ergebnis, dass zwar keine
Kindeswohlgefährdung, aber ein weiterer Hilfe- oder
Unterstützungsbedarf vorlag. In fast ebenso vielen Fällen (44 500)
wurde weder eine Kindeswohlgefährdung noch weiterer Hilfebedarf
festgestellt (+ 7,8 %).

Die meisten der rund 45 800 Kinder, bei denen eine akute oder
latente Kindeswohlgefährdung vorlag, wiesen Anzeichen von
Vernachlässigung auf (61,1 %). In 28,4 % der Fälle wurden Anzeichen
für psychische Misshandlung festgestellt. Etwas seltener (25,7 %)
wiesen die Kinder Anzeichen für körperliche Misshandlung auf.
Anzeichen für sexuelle Gewalt wurden in 4,4 % der Fälle von
Kindeswohlgefährdung festgestellt. Mehrfachnennungen waren möglich.

Die Gefährdungseinschätzungen wurden in etwa gleich häufig für
Jungen und Mädchen durchgeführt. Kleinkinder waren bei den Verfahren
zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls besonders betroffen.
Beinahe jedes vierte Kind (23,2 %), für das ein Verfahren
durchgeführt wurde, hatte das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet.
Drei- bis fünfjährige Kinder waren wie im Vorjahr von einem Fünftel
(19,4 %) der Verfahren betroffen. Kinder im Grundschulalter (6 bis 9
Jahre) waren mit 22,7 % beteiligt. Mit zunehmendem Alter nehmen die


Gefährdungseinschätzungen ab: Kinder im Alter von 10 bis 13 Jahren
hatten einen Anteil von 18,7 % an den Verfahren, Jugendliche (14 bis
17 Jahre) nur noch von 16,0 %. Am häufigsten machten Polizei, Gericht
oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche
Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 22,1 % der Verfahren.
Bei 12,9 % kamen die Hinweise von Schulen oder
Kindertageseinrichtungen, bei 11,6 % waren es Bekannte oder Nachbarn.
Gut jeden zehnten Hinweis (10,4 %) erhielten die Jugendämter anonym.

Hinweise

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine erhebliche
Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des
Kindes droht oder bereits vorliegt. Erhält das Jugendamt Kenntnis
davon, so hat es im Rahmen seines Schutzauftrags Gefährdungsrisiko
und Hilfebedarf unter Beteiligung verschiedener Fachkräfte
abzuschätzen (§ 8a SGB VIII).

Weitere Informationen zur Kinder- und Jugendhilfe befinden sich
auf den Internetseiten des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de -> Publikationen -> Thematische Veröffentlichungen ->
Soziales.

Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.

Weitere Auskünfte gibt:

Dorothee von Wahl, Telefon: +49 (0) 611 / 75 81 41,
www.destatis.de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
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