Erst beantragen, dann beauftragen!

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Ab 2018 gelten neue Regeln für die Beantragung des staatlichen Förderzuschusses für Solarthermie



Die Kampagne?Sonnige Heizung?sorgt für mehr Durchblick beim Thema Solarthermie.Die Kampagne?Sonnige Heizung?sorgt für mehr Durchblick beim Thema Solarthermie.

(firmenpresse) - Köln, Oktober 2017. Verbraucher aufgepasst: Mit dem 1. Januar 2018 ändert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Verfahren für die Beantragung eines Förderzuschusses im Zuge des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien. Wer sich ab kommendem Jahr eine staatliche Unterstützung seiner Solarthermie-Anlage sichern will, muss - anders als bisher - bereits vor der Beauftragung eines Handwerksunternehmens den Förderantrag beim BAFA eingereicht haben. Andernfalls werden keine Fördergelder ausgezahlt. Eine Planung der Anlage vor Antragsstellung bleibt jedoch weiterhin zulässig. Für solarthermische Anlagen, die vor Ende des Jahres 2017 in Betrieb genommen werden, gilt außerdem eine 9-monatige Kulanzfrist. In diesem Zeitraum kann der Verbraucher den Förderantrag beim Bundesamt noch entsprechend der bisherigen Bedingungen stellen, nämlich auch nach Inbetriebnahme der Anlage. Weitere Informationen sind unter www.bafa.de verfügbar.

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Die Kampagne "Sonnige Heizung - immer im Plus" wird getragen von 20 Herstellern von solarthermischen Anlagen und Speichern sowie dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e.V. (BDH). Auf der Informationsplattform www.sonnigeheizung.de finden interessierte Bauherren und Sanierer alles Wissenswerte rund um die Solarthermie sowie die aktuellen Förderbedingungen zu dieser Technologie.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.10.2017 - 14:40 Uhr
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