Mehr soziale Sicherheit für Pflegende
Bedingungen für die Rentenversicherung einer Pflegeperson
Personen sind laut SGB VI (§ 3 Satz 1 Nr. 1a) rentenversicherungspflichtig, wenn sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen nicht erwerbsmäßig pflegen. Die pflegebedürftigen Personen müssen hierfür mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet sein und einen Anspruch auf Pflegeleistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung oder einer privaten Pflege-Pflichtversicherung haben. Die Pflege muss von der Pflegeperson mindestens zehn Stunden, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, in der häuslichen Umgebung ausgeübt werden. Gleichwohl kann, selbst wenn alle o. g. Voraussetzung für die Rentenversicherungspflicht vorliegen sollten, diese aufgrund gesetzlicher Ausschlusstatbestände dennoch nicht in Betracht kommen. Beispielsweise sind Pflegepersonen nach § 5 Abs. 4 SGB VI dann nicht mehr rentenversicherungspflichtig, wenn diese die Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde) erreicht haben und auch eine Altersvollrente beziehen.
Neu: Absicherung von Pflegepersonen in der Arbeitslosenversicherung
Die hkk zahlt seit 1. Januar 2017 für die Pflegepersonen Beiträge an die Agentur für Arbeit. Der Versicherungsschutz der Arbeitslosenversicherung kann Personen gewährt werden, die aufgrund der Pflegesituation ihre Beschäftigung unterbrechen oder aufgeben. Voraussetzung dabei ist, dass diese unmittelbar vor ihrer Pflegetätigkeit arbeitslosenversichert waren. Diesen Personen soll so nach Ende der Pflege der Wiedereinstieg in den Beruf erleichtert werden.
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Über die hkk Krankenkasse (Handelskrankenkasse): Die hkk zählt mit mehr als 560.000 Versicherten (davon mehr als 430.000 beitragszahlende Mitglieder), 27 Geschäftsstellen und 2.100 Servicepunkten zu den großen gesetzlichen Krankenkassen. 2016 betrug ihr Wachstum mehr als 100.000 Kunden. Ihr stabiler Zusatzbeitrag von 0,59 Prozent (Gesamtbeitrag 15,19 Prozent) macht sie seit Jahren zur günstigsten deutschlandweit wählbaren Krankenkasse. hkk-Kunden können im Vergleich zum Kassendurchschnitt abhängig von ihrem Einkommen bis zu 266 Euro jährlich sparen; gegenüber einer Kasse mit 1,7 Prozent Zusatzbeitrag sogar bis zu 579 Euro. Auch die Extraleistungen übertreffen den Branchendurchschnitt: Unter anderem erstattet die hkk zusätzliche Leistungen im Wert von über 1.000 Euro je Versicherten und Jahr in den Bereichen Naturmedizin, Vorsorge und bei Schwangerschaft. Ergänzend fördert das hkk-Bonusprogramm Gesundheitsaktivitäten mit bis zu 250 Euro jährlich. Für einen weiterführenden Gesundheitsschutz erhalten hkk-Kunden private Zusatzangebote der LVM-Versicherung zu Sonderkonditionen. Die Verwaltungskosten der hkk liegen etwa 20 Prozent unter dem Branchendurchschnitt. Rund 900 Mitarbeiter(innen) betreuen ein Ausgabenvolumen von mehr als 1,3 Mrd. Euro.
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Datum: 06.10.2017 - 13:10 Uhr
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