FRICKE: Haushalt des Übergangs zur Krisenbewältigung
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FRICKE: Haushalt des Übergangs zur Krisenbewältigung
BERLIN. Abschlusserklärung des haushaltspolitischen Sprechers der FDP-Bundestagsfraktion Otto FRICKE und des haushaltspolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Norbert BARTHLE zur Klausurtagung der Arbeitsgruppen Haushalt der Koalitionsfraktionen vom 18. Januar 2010 zu Beginn der Beratungen zum Bundeshaushalt 2010:
Der Bundeshaushalt 2010 steht im Zeichen der noch zu bewältigenden Finanz- und Wirtschaftskrise. Wir lassen die automatischen Stabilisatoren im Interesse des Erhalts der Arbeitsplätze wirken. Schon in der letzten Legislaturperiode wurden unterstützende steuerliche Maßnahmen ergriffen, die die neue Bundesregierung durch weitere wachstumsstärkende Maßnahmen ergänzt hat. All dies spiegelt sich im Entwurf 2010 in der Höhe der Nettokreditaufnahme wider.
Im Einzelnen:
1. Trotz der Entlastungs- und Stützungsmaßnahmen (Wachstumsbeschleunigungsgesetz, Sozialversicherungsstabilisierungsgesetz) in Höhe von insgesamt rd. 8 Milliarden Euro wird die Nettokreditaufnahme unterhalb der des Entwurfs der Vorgängerregierung (86,1 Milliarden Euro) liegen. Die Nettokreditaufnahme des neuen Entwurfs ist mit 85,8 Milliarden Euro die absolute Obergrenze für die anstehenden parlamentarischen Beratungen, unabhängig von weiteren Wünschen und Begehrlichkeiten.
2. Ziel bleibt es aber, die Nettokreditaufnahme, wo möglich, weiter zu senken. Wichtig ist es daher, die Prioritäten im Haushalt klar zu definieren. Einsparpotentiale, im Rahmen einer Auf- und Ausgabenkritik sollen zu einer weiteren Absenkung der Nettokreditaufnahme verwendet werden.
3. Zur Verbesserung der Qualität des Haushalts sollen konsumtive Ausgaben zu Gunsten von investiven Ausgaben umgeschichtet werden. Damit leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung der Grundlage für ein stabiles Wirtschaftswachstum spätestens mit Beendigung der Krise.
4. Auf die Personal- und Sachmittel werden wir in der Haushaltsberatung ein besonderes Augenmerk richten und dabei konsequent spezifische Stelleneinsparungen prüfen.
5. Darüber hinaus sind ? wie in unserer Koalitionsvereinbarung beschlossen ? zusätzliche Maßnahmen mit Haushaltsbelastungen auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite dauerhaft im gleichen Politikbereich gegenzufinanzieren. Dies betrifft sowohl die Mittel 2010 als auch die im Haushalt überjährig wirkenden Verpflichtungsermächtigungen mit Belastungen in den kommenden Jahren. Darüber hinaus wollen wir das Niveau der Verpflichtungsermächtigungen insgesamt zurückführen.
6. Wir wollen die parlamentarische Kontrolle von Bundesbeteiligungen auf eine neue Grundlage stellen. Die Arbeitsgruppen Haushalt der Koalitionsfraktionen sind daher einig, verstärkt die Wirtschaftlichkeit und Vereinheitlichung des Beteiligungsmanagements zu kontrollieren.
7. Der Bundeshaushalt 2010 ist der letzte vor dem Inkrafttreten der Regelungen um die neue Schuldenbremse zu beratende Haushalt. Die Arbeitsgruppen Haushalt der Koalitionsfraktionen bekennen sich zu der im Grundgesetz verankerten Schuldenregel und zum Europäischen Stabilitäts- und Wachstum.
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Datum: 19.01.2010 - 02:07 Uhr
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