DB-Vorstand Gerd Becht: ?Rückhaltlose Aufklärung bleibt oberstes Gebot?

DB-Vorstand Gerd Becht: ?Rückhaltlose Aufklärung bleibt oberstes Gebot?

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DB-Vorstand Gerd Becht: "Rückhaltlose Aufklärung bleibt oberstes Gebot"



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(Berlin, 18. Januar 2010) Die Deutsche Bahn AG weist in aller Deutlichkeit den Vorwurf zurück, wie in der heutigen Ausgabe des Handelsblattes erhoben, sie blockiere die Aufklärung der Datenaffäre. Das Handelsblatt hatte berichtet, dass die Rechtsanwaltskammer Berlin um Vorlage bestimmter Seiten aus einem vertraulichen Bericht der Sonderermittler zur Datenaffäre gebeten hat. Da der Bericht personenbezogene Daten enthält und für eine Herausgabe dieser Daten an die Rechtsanwaltskammer keine Rechtsgrundlage besteht, konnte die DB diesem Begehren nicht entsprechen.

Gerd Becht, DB-Konzernvorstand für Compliance, Datenschutz und Recht: "Nach wie vor stehen wir zu unserem Bekenntnis, alle Unregelmäßigkeiten rückhaltlos aufzuklären. Dies gilt sowohl für vergangene als auch für eventuell zukünftig auftretende Sachverhalte. Die DB wird dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen selbstverständlich strikt einhalten."

Der Autor des Artikels hat von der DB in der Konsequenz gefordert, datenschutzrechtliche Bestimmungen außer Acht zu lassen und geschützte Daten heraus zu geben. Ohne entsprechende Rechtsgrundlage kann die DB jedoch keine personenbezogenen Daten an Dritte weitergeben, auch nicht an die Rechtsanwaltskammer Berlin.

Die Rechtsanwaltskammer könnte den nach ihren Statuten vorgesehenen Weg gehen und direkt mit dem betreffenden Rechtsanwalt in Kontakt treten. Dieser ist nach der Bundesrechtsanwaltsordnung gegenüber der Kammer voll auskunftspflichtig.


Herausgeber: Deutsche Bahn AG
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Datum: 19.01.2010 - 02:35 Uhr
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