Das sind die Rechengrößen in der Sozialversicherung 2018
Bochum: Die Rechengrößen in der Sozialversicherung werden jährlich neu ermittelt und durch den Gesetzgeber festgesetzt. Grund sind Veränderungen bei den Löhnen und Gehältern des Vorjahres. Die Rechengrößen beeinflussen die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Bezugsgröße ist für viele Werte in der Sozialversicherung von Bedeutung.
In der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt sie im kommenden Jahr in den alten Bundesländern 36.540 Euro oder 3.045 Euro pro Monat (2017: 2.975 Euro), bzw. in den neuen Bundesländern 32.340 Euro oder 2.695 Euro monatlich (2017: 2.660 Euro). Von diesen Größen hängt zum Beispiel ab, wie hoch die Beiträge zur Rentenversicherung für Pflegepersonen sind, die von der Pflegekasse gezahlt werden.
Da in der Kranken- und Pflegeversicherung die Trennung der Rechtskreise nach West und Ost aufgehoben ist, gilt hier als Bezugsgröße einheitlich 36.540 Euro im Jahr oder 3.045 Euro pro Monat. Nach diesem Wert richtet sich zum Beispiel die Beitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder – etwa Selbständige – oder der Grenzbetrag für eine beitragsfreie Familienversicherung.
Die Beitragsbemessungsgrenze markiert die Einkommensgrenze, bis zu der Beiträge in den Sozialversicherungszweigen erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (West) steigt 2018 auf 78.000 Euro oder 6.500 Euro pro Monat (2017: 6.350 Euro); die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) auf 69.600 Euro oder 5.800 Euro pro Monat (2017: 5.700 Euro).
In der knappschaftlichen Rentenversicherung gilt die Beitragsbemessungsgrenze (West) von 96.000 Euro oder 8.000 Euro im Monat, bzw. 85.800 Euro oder 7.150 Euro im Monat in den neuen Bundesländern.
In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze 53.100 Euro im Jahr 2018 (2017: 52.200 Euro).
Auch die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung setzt der Gesetzgeber bundeseinheitlich fest. Sie erhöht sich 2018 auf 59.400 Euro jährlich (2017: 57.600 Euro). Wer über diese Grenze hinaus verdient, kann sich, wenn er möchte, bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung ist zugleich die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Übersicht Rechengrößen für das Jahr 2018:
Durchschnittsentgelt - 37.873 €/Jahr
Bezugsgröße
Renten- und Arbeitslosenversicherung West - 36.540 €/Jahr (3.045 €/Monat
Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost - 32.340 €/Jahr (2.695 €/Monat)
Kranken- und Pflegeversicherung - 36.540 €/Jahr (3.045 €/Monat)
Beitragsbemessungsgrenzen
allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung West - 78.000 €/Jahr (6.500 €/Monat)
allgemeine Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost - 69.600 €/Jahr(5.800 €/Monat)
knappschaftliche Rentenversicherung West - 96.000 €/Jahr (8.000 €/Monat)
knappschaftliche Rentenversicherung Ost - 85.800 €/Jahr (7.150 €/Monat)
gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung - 53.100 €/Jahr (4.425 €/Monat)
Versicherungspflichtgrenze - 59.400 €/Jahr (4.950 €/Monat)
Diese durch die Bundesregierung beschlossenen Rechengrößen gelten vorbehaltlich der Zustimmung durch den Bundesrat.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über die VIACTIV Krankenkasse:
Die VIACTIV betreut mit etwa 1.500 Mitarbeitern bundesweit an nahezu 60 Standorten ca. 720.000 Versicherte und 110.000 Firmenkunden, Vertragspartner und Leistungserbringer. Damit ist sie eine der größten Krankenkassen in Deutschland. Hauptsitz ist Bochum (NRW).
VIACTIV ist hervorgegangen aus Fusionen der Betriebskrankenkassen namhafter Betriebe: u.a. Krupp, Mannesmann, Opel, Dräger, Evonik, LWL, Werften in Rostock und Wismar.
VIACTIV Krankenkasse
Dietrich Hilje
Universitätsstraße 43
44789 Bochum
Tel.: 0172 3864 318
VIACTIV Krankenkasse
Dietrich Hilje
Universitätsstraße 43
44789 Bochum
Tel.: 0172 3864 318
Datum: 09.10.2017 - 12:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1538233
Anzahl Zeichen: 3744
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dietrch Hilje
Stadt:
Bochum
Telefon: 0172 3864 318
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 944 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Das sind die Rechengrößen in der Sozialversicherung 2018"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
VIACTIV Krankenkasse (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Kleine Schritte können Großes verändern - genau diesen Ansatz verfolgt die neue bundesweite Kampagne "Kleine Bewegung. Große Wirkung", die die VIACTIV Krankenkasse am 1. Mai 2026 gemeinsam mit der Apotheken Umschau startet. Ziel der Initiative ist es, Menschen zu mehr Bewegung im Allta
VIACTIV AstroKids startet 2026 mit neuem Konzept - Erfolgreiches Bewegungsprojekt für Bochumer Kitas wird fortgeführt ...
Das erfolgreiche Bewegungsprojekt "VIACTIV AstroKids" wird mit neuen Inhalten und unter gleichem Namen fortgeführt. Das Gemeinschaftsprojekt der VIACTIV Krankenkasse und des VfL AstroStars Bochum e.V. richtet sich gezielt an Kinder im Kita-Alter und setzt weiterhin auf frühzeitige Bewegu
"SOULFOOD" - Gesund und resilient durch den Klinikalltag ...
Mit Power, Balance und gesundem Genuss gegen Stress im Krankenhaus: Unter dem Motto "SOULFOOD" starten die Universitätsmedizin Essen (UME) und der BKK-Landesverband NORDWEST gemeinsam mit der VIACTIV Krankenkasse, der mkk - meine krankenkasse, der novitas BKK und der Pronova BKK ein innov
Weitere Mitteilungen von VIACTIV Krankenkasse
Esoterik: Das Riesengeschäft mit dem Aberglauben ...
Der Glaube versetzt Berge! Manchmal sind diese Berge aus Geld. Denn die Esoterik (von altgriechisch esterikos "innerlich", dem inneren Bereich zugehörig") ist längst ein Milliardengeschäft. Nichts ist den Anhängern von Aberglaube und Mystizismus zu unglaubwürdig, zu absurd und zu
Linke und SPD reagieren auf das Wahlergebnis: Deutsche-Politik-News.de berichtet zur Bundestagswahl 2017! ...
Mit dem Artikel "Raed Saleh, Berliner Fraktionschef, rechnet mit der SPD ab: Die Partei trägt eine Mitschuld am Vertrauensverlust der Bürger in die Politik und am Aufstieg der AfD!" behandelt das Politik-Portal Deutsche-Politik-News.de Kritik vom Berliner SPD-Fraktionschef Raed Saleh.
Agenda 2011-2012 - Angela Merkel unbeliebter und beliebiger ...
Lehrte, 09.10.2017. Seit 1969 wollten alle Parteien sparen, Haushalte konsolidieren, investieren und Schulden abbauen. Seit dem sind die Regierungen unter Brandt, Schmidt, Kohl, Schröder und Merkel der Wirtschaftswissenschaft gefolgt, die von unbegrenzten Schulden ausgeht, um das Bruttoinlandsprodu
Insolvenzverfahren über Alno AG eröffnet - Forderungen anmelden ...
Das Amtsgericht Hechingen hat das reguläre Insolvenzverfahren über die Alno AG am 1. Oktober 2017 eröffnet (Az.: 10 IN 93/17). Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 20. Dezember anmelden. Im Juli meldete der angeschlagene Küchenhersteller Alno AG Insolvenz an. Nun wurde das Insolvenzver




