Unfall im Homeoffice - wer zahlt? / R+V-Infocenter: Versicherungsschutz nur eingeschränkt
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dabei den Arm gebrochen: Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitsunfall
gesetzlich versichert - sofern sie sich zu diesem Zeitpunkt im
Unternehmen aufgehalten haben. Doch wer ganz oder teilweise im
Homeoffice arbeitet, genießt diesen Versicherungsschutz nur
eingeschränkt, warnt das Infocenter der R+V Versicherung.
Für Heimarbeiter hängt der Versicherungsschutz vor allem davon ab,
wo genau der Unfall passiert. "Wer sich unmittelbar am heimischen
Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin verletzt, für den gilt auch zu
Hause die gesetzliche Unfallversicherung", sagt Torben Thorn,
Arbeitsschutzexperte beim R+V-Infocenter. "Dabei handelt es sich um
eine betrieblich bedingte Tätigkeit oder um den Arbeitsweg."
Anders sieht es aus, wenn sich der Arbeitnehmer einen Kaffee aus
der Küche holt und sich dabei verletzt. "Das ist dann kein
Arbeitsunfall, weil er in diesem Moment keine versicherte
Beschäftigung ausgeübt hat", so R+V-Experte Thorn. Denn die Küche
zählt zum privaten Lebensbereich. "Für alle Risiken, die davon
ausgehen, haftet nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte
selbst", sagt Thorn. Wer direkt im Unternehmen arbeitet, ist dagegen
im gesamten Firmengebäude versichert. Hier können Träger der
gesetzlichen Unfallversicherung vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um
Gefahrenquellen auszuschalten - in der privaten Wohnung ist dies
nicht möglich.
www.infocenter.ruv.de
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Datum: 12.10.2017 - 12:05 Uhr
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