Urlaubssperre- Was Chefs dürfen!

Urlaubssperre- Was Chefs dürfen!

ID: 1540199
(PresseBox) - Es gibt Fälle, da muss der Arbeitgeber zum Urlaubswunsch seiner Mitarbeiter Nein sagen. Doch der Spielraum dafür ist recht klein. Was Chefs dürfen, erläutert Ecovis-Arbeitsrechtsexperte Thomas G.-E. Müller.

Der Gesetzgeber erlaubt Arbeitgebern nur zwei Gründe, wann sie ihren Mitarbeitern den Urlaub verwehren dürfen: Entweder stehen dem Urlaub dringende betriebliche Erfordernisse entgegen oder die Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer gehen unter sozialen Gesichtspunkten vor.

Dringende betriebliche Gründe sind

personelle Engpässe in Saison- und Kampagnezeiten,

plötzlich auftretende Produktionsnachfragen,

Abschluss- und Inventurarbeiten oder

große Warenmengen oder hochwertige Produktionsergebnisse können verderben.

Doch Vorsicht ist geboten: Liegen dringende betriebliche Gründe vor, reichen diese alleine nicht für ein Nein zum Urlaub. Vielmehr müssen die Interessen des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers gegeneinander abgewogen werden. Nur wenn die Abwägung ergibt, dass die Interessen des Arbeitgebers schützenswerter sind, darf der Chef den Urlaub ablehnen.

Soziale Gesichtspunkte, die den Urlaubswünschen anderer Arbeitnehmer den Vorrang geben, sind:

Lebensalter,

Dauer der Betriebszugehörigkeit,

Alter und Zahl der Kinder unter Berücksichtigung ihrer Schulpflicht,

der Gesundheitszustand,

Urlaub anderer Familienangehöriger,

bestehendes Erholungsbedürfnis in einer bestimmten Jahreszeit oder

die Urlaubsregelung in den vergangenen Jahren.

Das heißt: Will der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaub unter Hinweis auf den Vorzug anderer Arbeitnehmer versagen, so muss er zuvor die genannten sozialen Gesichtspunkte abwägen.

?Nach wie vor hält sich der Irrglaube, dass Arbeitgeber eine generelle Urlaubssperre verhängen dürfen?, sagt Thomas G.-E. Müller, Fachanwalt für Arbeitsrecht  bei Ecovis in München, ?das stimmt aber nicht ? auch nicht in der Probezeit.? Arbeitgeber können lediglich einzelnen oder mehreren Arbeitnehmern aus den genannten Gründen den Urlaub verweigern, ?in der Praxis sind es meist dringende betriebliche Gründe.?



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  3M unterstützt die Weltmeisterschaft der Berufe TÜV SÜD Mitglied im Familienpakt Bayern
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 13.10.2017 - 09:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1540199
Anzahl Zeichen: 2365

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 524 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urlaubssperre- Was Chefs dürfen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ecovis und RTS seit 1. Januar 2025 unter gemeinsamem Markendach ...
Die Mittelstandsberatungen Ecovis und RTS werden ab dem 1. Januar 2025 untereinem gemeinsamen Markendach auftreten. Damit stärken sie ihre Präsenz und Expertise in Südwestdeutschland und bieten ihren Mandanten ein erweitertes Leistungsspektrum. Während RTS-Mandanten künftig Zugang zu einem der

Landwirtschaftliches Vorkaufsrecht: Wann gilt ein Verpächter als Landwirt- ...
Wenn Eigentümer Grundstücke an Nichtlandwirte verkaufen wollen, können Landwirte ein Vorkaufsrecht geltend machen. Wer jedoch im Sinne des Gesetzes als Landwirt gilt, ist immer wieder Gegenstand verschiedener gerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs sorgt

Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Verlängerung der Erleichterungen bis 2028 ...
Die Bundesregierung hat die Tarifermäßigung bis 2028 verlängert und schafft damit Entlastung für die Landwirtschaft. Sie reagiert damit auf die Proteste der Landwirtinnen und Landwirte im vergangenen Winter gegen die geplante Streichung der Agrardiesel-Vergünstigung. Was die Maßnahmen für lan


Weitere Mitteilungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft


Junge Frauen erleben "Rückenwind" ...
Schülerinnen und junge Frauen der Oberstufe sind am Donnerstag, 19.10.2017, herzlich eingeladen, am Studieninfotag der Hochschule Flensburg mit Entscheidungsfindungsworkshop und Einblicken in das Leben auf dem Campus durch Studierende teilzunehmen.  Je näher das Ende der Schulzeit rückt, desto i

3M unterstützt die Weltmeisterschaft der Berufe ...
Am 14. Oktober findet in Abu Dhabi, der Hauptstadt der Vereinten Arabischen Emirate, die WorldSkills, der größte Berufswettbewerb der Welt statt. Bis zum 19. Oktober zeigen dort über 1300 Auszubildende und junge Fachkräfte unterschiedlicher Berufsgruppen ihr Können. 3M unterstützt die drei Hau

Vertriebsunternehmertag ...
Die IHK Heilbronn-Franken veranstaltet in Kooperation mit dem CDH-Wirtschaftsverband Baden Württemberg am 27. Oktober von 14 bis 16 Uhr den Vertriebsunternehmertag ?Die Handelsvermittlung im Wandel?? im Heilbronner Haus der Wirtschaft (IHK). Die digitale (R-)Evolution verändert im zunehmenden Maß

Neu - Das Existenzgründung Starterpaket von selbststaendigkeit.de ...
Mit ihrem Existenzgründung Starterpaket bietet selbststaendigkeit.de allen Gründern ein wichtiges Tool an, mit dem sie ihre Selbstständigkeit fehlerfrei und erfolgreich planen und umsetzen können. Die Ausgangssituation für Existenzgründer Die Ausgangssituation einer Existenzgründung ist


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z